5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (722/A und 242 d.B. sowie 10361/BR d.B. und 10362/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um den Bericht.