Berichterstatter Otto Auer: Geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird.

Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der Covid-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent in diesen Bereichen befristet bis 31. Dezember 2020 eingeführt werden.

Hinsichtlich des kulturellen sowie des Publikationsbereichs soll der ermäßigte Steuer­satz von 5 Prozent bei Lieferungen, sonstigen Leistungen, Einfuhren und innergemein­schaftlichen Erwerben zur Anwendung kommen.

Die detaillierten Informationen darüber sind Ihnen zugesandt worden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. – Bitte.