Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 7)
2. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz im EU-Raum am 15. Juli 2020 (Anlage 2)
Schreiben der Landtage
Schreiben des Salzburger Landtages betreffend Mandatsverzicht und Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
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Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines ersten Vizepräsidenten/einer ersten Vizepräsidentin auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 bis 5, 6 und 7, 8 bis 10 sowie 13 und 14 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erheben sich dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der BundesrätInnen Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit Österreichs durch BM Tanner“ an die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
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Wir gehen in die Tagesordnung ein.