14.26

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Werte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Die erste Wortmeldung von mir an diesem Tag ist zu einem Konsens­thema, und ich denke, der Konsens besteht vor allem darin, dass dieses Gesetz sehr notwendig war. Wir haben ja schon in und nach der Finanzkrise 2008/2009 gesehen, dass es vermehrt zu Investitionen aus dem Ausland gekommen ist. Das hat die heimische Wirtschaft schon auch sehr gefordert.

Es ist gut und es ist auch der Zeit geschuldet – auch in Anbetracht der Covid-19-Krise –, dass der teilweise oder vollständige Erwerb von österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten jetzt unter bestimmten Bedingungen einer Genehmigungspflicht unterliegt. Es ist ja umgekehrt auch so, dass österreichische Unternehmen, die im Ausland – in den USA, in China – investieren, auch dieser Meldepflicht und dieser Genehmigungspflicht Folge leisten müssen. Erst gestern Nacht gelangte der chinesische Botschafter in der „ZIB 2“ – ich habe zufällig aufgedreht und weiß nicht, in welchem Zusammenhang es war – zu diesem Thema zu Wort. Ich glaube, hier herinnen wissen es alle: Will man in China investieren, gibt es nicht einmal eine Prozentgrenze, es sind nämlich 0 Prozent.

Es ist ja auch nicht so, dass dieses Investitionskontrollgesetz dazu dienen soll, dass wir jetzt die österreichische Volkswirtschaft abschotten. Das ist nicht der Hintergrund. Es geht einfach nur darum, dass wir nicht naiv dem Ausverkauf Vorschub leisten, dass wir nicht naiv und blauäugig zulassen, dass unsere heimische Infrastruktur, dass unsere heimischen Unternehmen verkauft, ausverkauft werden und in die Kontrolle von ausländischen Investoren geraten. Die bisherigen Prüfmöglichkeiten im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes waren teilweise lückenhaft, teilweise nicht transparent genug. Sie haben einfach nicht ausgereicht.

Ich finde es gut, dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wird. Ich finde das auch sehr mutig und sehr gut von Ihnen, Frau Minister, denn es kam ja auch aus Ihren eigenen Reihen, aus den türkisen Reihen – namentlich von Herrn Mahrer –, ziemlich heftige Kritik und ziemlich heftige Sorge um den Wirtschaftsstandort Österreich.

Ich denke aber, wenn jemand investieren will, wenn es einen Investor gibt, der in Österreich in Unternehmen investieren will, dann wird er den politischen Dialog nicht scheuen, dann wird er auch nicht die Scheu haben, sich auf diese genehmigungs­pflichtige Investition einzulassen. Darum geht es letztlich. Es ist in einer Demokratie schon auch notwendig, dass die Politik ein Auge speziell auf die kritische Infrastruktur hat, dass sie da auch eingreifen kann, dass sie das steuern kann.

Die Prozentsätze wurden heute schon angesprochen: Da hätte es von unserer Seite schon noch die eine oder andere Ergänzung gegeben. Die befristete Absenkung der Prüfeintrittsschwelle auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile ist etwas, das aus unserer Sicht eher unbefristet sein sollte. Wie wir heute gehört haben, würde das auch im Sinne des österreichischen Gesellschaftsrechts sein, weil wir wissen, dass bei einem Stimm­rechtsanteil von über 10 Prozent doch ein sehr starker Einfluss des Gesellschafters gegeben ist.

Es ist, wie ich eingangs gesagt habe, dringend an der Zeit, dieses Investitions­kontroll­gesetz zu realisieren. Wir haben gerade den Fall der Firma Themis Bioscience – einem Coronaimpfstoffentwickler –, die an den US-Konzern Merck & Co verkauft worden ist, gehabt, da wäre es ganz gut gewesen, dieses Gesetz schon zu haben. Bei Arzneimitteln, bei medizinischen Produkten, bei Impfstoffen, in der gesamten kritischen Infrastruktur wäre es aus unserer Sicht, aus Sicht meiner Fraktion begrüßenswert, diese 10 Prozent auf keinen Fall befristet zu machen.

Es wurde uns im Ausschuss erklärt, diese Befristung beruhe darauf, dass man einmal evaluieren wolle, was auf dem Markt passieren wird, wie sich die Investitionen – vor allem im Bereich der Forschung – entwickeln werden. Ich denke, dass man das auch evaluieren kann, wenn man die Absenkung der Prüfeintrittsschwelle auf 10 Prozent nicht befristet. Man kann das Gesetz auch dann ändern, wenn man sieht, dass es zu Prob­lemen führt.

Im Großen und Ganzen kann ich aber sagen, es ist ein gutes Gesetz, ein wichtiges Gesetz, und ein bisserl mehr darf man sich ja wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.