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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr über Ihre Wortmeldungen zum Investitionskontrollgesetz. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und soll eine Balance bieten, um auf der einen Seite Investitionen weiter zu fördern und auf der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, zu schützen und nicht naiv zu sein.

Wenn ich von Investitionen spreche, dann spreche ich nicht von Firmenübernahmen, denn das ist damit nicht immer gleichzusetzen. Es ist natürlich so, dass wir hier in Österreich für die Entwicklung unserer Unternehmen Investoren haben wollen und auch brauchen, aber wir wollen das im Vorhinein wissen. Es bedeutet nicht immer gleich, ein Unternehmen zu übernehmen und großen Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben.

Was ist im Zusammenhang mit dem Investitionskontrollgesetz wichtig? – Wir sind da nicht allein unterwegs. Sie wissen, ich war 22 Jahre in der IT-Branche und in der Tele­kombranche tätig, und ich habe nun endlich diesen Wandel in der Europäischen Kom­mission gesehen, dass darauf ein Auge geworfen wird, was in den 20 Jahren, in denen ich in dieser Branche aktiv gearbeitet habe, sicherlich nicht der Fall war.

Sie haben richtigerweise gesagt, dass die USA diese Regelungen seit 1975 haben. Wir finden sie in Kanada, wir finden sie in Japan, wir finden sie seit dem vergange­nen Sommer in Deutschland, und zwar in noch ausgeprägterer Form, als wir es hier machen werden, denn wir werden aus Gründen der Minimierung der Bürokratie die Kleinstunternehmen entsprechend ausnehmen, um da auch einen guten Mittelweg zu finden und den Standort attraktiv zu halten, aber eben auch nicht naiv zu sein.

Ich als Wirtschaftsministerin möchte ganz klar auf drei Dinge hinweisen. Auch laut dem bereits jetzt gültigen Außenwirtschaftsgesetz ist es notwendig, dass die Firmen sich melden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch einen Verkauf entsprechend gefährdet ist, aber das wird nur in seltenen Fällen getan, und – das ist auch so etwas – es muss nur im Nachhinein getan werden. Das heißt, genauso wie Sie erfährt es die Wirtschaftsministerin aus der Zeitung, ob ein strategisches Unternehmen verkauft worden ist oder nicht. Auch das Unternehmen hat keine Rechtssicherheit, und zwar die gesamte Zeit über, bis eine entsprechende Entscheidung getroffen wird.

Das wollen wir also von einer Ex-post-Prüfung in eine Prüfung ex ante, im Vorhinein – man soll schon vorher prüfen –, ändern. Das heißt, diese Unternehmen haben schon während der Due Diligence den Weg zum Ministerium zu suchen, und das gibt auch den Unter­nehmen und den Investoren Rechtssicherheit und ist für diese nicht nur negativ, wie das in der Vergangenheit manchmal dargestellt wurde. – Wir können also vorher prüfen.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist: Wir schauen auf den wahren Eigentümer. Ich habe das in mehreren Unternehmen persönlich erlebt, denn die Firmen in Österreich oder in Deutschland, die ich geleitet habe, sind mehrmals verkauft worden: Der wahre Eigentümer ist nicht immer diese BV, diese Holding in den Niederlanden, und wir wollen auf den wahren Eigentümer schauen – das ist ein ganz wichtiger Punkt. Mit diesem Investitionskontrollgesetz, das Sie hier heute beschließen, sind Umgehungsgeschäfte also nicht mehr möglich. Wir haben das auch betreffend die Geldwäsche so. Wir wollen schauen, wer wirklich dahintersteckt, und eine reine Holding irgendwo in Europa reicht uns dafür definitiv nicht aus.

Das jetzige Gesetz, diese kleine Regelung im Außenwirtschaftsgesetz, ermöglicht auch nur zwei Reaktionen, nämlich einerseits, ich kann verbieten, oder andererseits, ich kann bestrafen. Aber oft geht es darum, Auflagen zu erteilen; Sie haben einen Fall genannt. Im Bereich des Gesundheitswesens blieb mir als Ministerin vor Kurzem nur übrig, das übernehmende Unternehmen zu bitten, doch hier in Österreich zu bleiben – aber das ist auch eine Zusicherung, das ist keine Vereinbarung und keine Auflage.

Schauen wir uns in Europa um! Hätten Sie mich das vor 20 Jahren gefragt, hätte ich noch gesagt: Nein, wir brauchen das alles nicht! Europa ist der Technologieführer, wir exportieren Technologie! – Diese Zeiten sind vorbei, das hat sich in den letzten 20 Jahren durch diese Übernahmen all der von Ihnen hier genannten Unternehmen im Bereich der Hochtechnologie und im Bereich der Infrastrukturen massiv verändert.

Ich kann Ihnen versichern, dass im Bereich der Infrastrukturen die 10‑Prozent-Grenze auch entsprechend gilt, die 10‑Prozent-Schwelle gilt bei kritischen Energie- und Digital­infrastrukturen, inklusive 5G – also die bleibt ja auch –, bei Wasser, bei Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Da ist eine Sunsetclause drinnen, das stimmt, das haben Sie ja auch angemerkt, aber bei diesen Infrastrukturen wie Wasser gilt es schon ab 10 Prozent. Da wollen wir das auch entsprechend wissen, das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

Zusammengefasst kann man sagen: Gott sei Dank ist Europa aufgewacht! Während unserer Ratspräsidentschaft ist es uns, ist es mir selbst gelungen, diese FDI-Screening-Verordnung voranzutreiben. Ich spreche aus Erfahrung und danke Ihnen recht herzlich für Ihre Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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