Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bun­desfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Ge­setz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Flugabgabegesetz und das COVID-19-Förde­rungs­­prüfungsgesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020), zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts­stand­ort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. – Bitte, Herr Bun­desrat, ich erteile es Ihnen.