Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlos­sen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die getrennt erfolgen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz 1999 geändert wird (233 der Beilagen und 256 der Beilagen sowie 10397/BR der Beilagen).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird (236 der Beilagen und 257 der Beilagen sowie 10398/BR der Beilagen).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (316/E-BR/2020)