Berichterstatter Otto Auer: Frau Präsidentin! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit das Umweltförderungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt xxx/2020, geändert wird.

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewäs­serstrukturen dienen der Herstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer und erhöhen zusätzlich auch die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. In der Gewässerökologie könnten damit Investitionen in der Höhe von 540 Millionen Euro ausgelöst werden.

Alle wichtigen Informationen haben Sie erhalten, ich stelle daher gleich den Antrag.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Bitte.