Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross: Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.

Da Ihnen der Bericht schriftlich vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte. (Bundesrat Rösch – auf die leere Regierungsbank deutend –: Von der Regierung ist da niemand zustän­dig? – Bundesrat Steiner: Das kommt vom Nationalrat!)