12.08
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Herr Minister! Forschung oder vielleicht besser gesagt der Forschergeist der Menschen ist wohl der wichtigste Treiber jedweder Entwicklung. Da meine ich jetzt natürlich nicht nur die technischen Wissenschaften, Forschungen im Ingenieurbereich, sondern genauso die gesamte Grundlagenforschung, die uns wirklich sehr wichtig ist – es muss nicht alles gleich schon einen direkten Nutzen haben –, gesellschafts- und sozialpolitische Forschungsbereiche und so weiter, die ganze Forschungslandschaft mithin.
Um den Forschergeist zu fördern, damit langfristig unseren Wohlstand zu sichern und damit wiederum die großen Zukunftsfragen aktiv anzugehen – da gibt es ja einige, die anstehen, am Tisch liegen –, da braucht es motivierte und kluge ForscherInnen, hochwertige und entsprechend ausgestattete Forschungseinrichtungen, keine Frage. Diese wiederum brauchen planbare, stabile Rahmenbedingungen, sprich eine Finanzierungssicherheit. Ich weiß, wovon ich rede, ich war selber jahrelang in der Forschung und weiß, wie mühsam das ist, wie nervös das die Einrichtungen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen macht, wenn man nie weiß, ob die Forschungsgelder kommen, wenn man sie jährlich wieder beantragen muss, und so weiter. Das ist eine ganz schwierige Situation für die ganzen Forschungsarbeiten und für die betroffenen Menschen.
Um genau diese Situation zu verbessern, beschließen wir heute einen Meilenstein – finde ich. Es ist ein Meilenstein mit einer langen Vorgeschichte, die mindestens zehn Jahre zurückreicht, mit dem Ergebnis, dass es nun eine Regierungsvorlage gibt, die wesentliche Verbesserungen bei den Forschungsbedingungen bringen wird. Dazu zählen zum Beispiel garantierte Planungsgrundlagen durch fixe dreijährige Forschungsbudgets, ein Kürzungsverbot und ein wiederkehrender verbindlicher Planungsprozess, um diese Dreijahresperioden wiederholt absichern zu können.
Es gibt Finanzierungssicherheit für wichtige Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Gesetzlich werden sie zu sogenannten zentralen Einrichtungen erklärt, darunter zum Beispiel das Austrian Institute of Technology, die Akademie der Wissenschaften, die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft, das Austria Wirtschaftsservice, die Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft, der Wissenschaftsfonds, die Forschungsförderungsgesellschaft, um einige wichtige zu nennen.
Weiters gibt es nun – wie vorhin kurz skizziert – dreijährige Leistungsfinanzierungsvereinbarungen mit den Einrichtungen selbst anstelle jährlicher Einzelbeauftragungen und mühsamer Genehmigungsschritte. Es ist vielleicht ein kleiner Wermutstropfen, dass es keinen im Detail festgelegten Wachstumspfad gibt. Davon war das BMBWF nicht zu überzeugen. Dennoch besteht immerhin die Sicherung einer langfristig wachstumsorientierten Finanzierung, womit es eine Perspektive gibt und man keine Angst vor Kürzungen haben muss.
Nicht zu vergessen ist, dass mit dieser Bundesregierung bereits sehr viel an Verbesserungsmaßnahmen geschieht. Im Rahmen des Coronakonjunkturpakets wurden zusätzlich 300 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung mit einem Schwerpunkt bei Innovationen und Entwicklungen im Themenfeld Klimaschutz verankert.
Also: Für die Absicherung der sozusagen organisierten Neugier zum Wohle der Gesellschaft ist heute ein erfreulicher Schritt getan. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.12
Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Kollegin Mag. Marlene Zeidler-Beck. – Bitte, Frau Kollegin.