Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird.
Worum geht es? – Es geht um ein Hochschulrechtsreformpaket zur qualitativen Weiterentwicklung und Erhöhung der Planungssicherheit im Hochschulsystem etwa durch Weiterentwicklung der Akkreditierungsvoraussetzungen für Fachhochschulen und Privatunis, durch gesetzliche Verankerung des Fachhochschulentwicklungs- und ‑finanzierungsplans und durch Etablierung einer inneren Differenzierung im Privatuniversitätsbereich.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Kollegin.