Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungs­gesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird.

Worum geht es? – Es geht um ein Hochschulrechtsreformpaket zur qualitativen Weiter­entwicklung und Erhöhung der Planungssicherheit im Hochschulsystem etwa durch Wei­terentwicklung der Akkreditierungsvoraussetzungen für Fachhochschulen und Privat­unis, durch gesetzliche Verankerung des Fachhochschulentwicklungs- und ‑finanzie­rungsplans und durch Etablierung einer inneren Differenzierung im Privatuniversitäts­bereich.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Kolle­gin.