14.09

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Die gegenständlichen hochschuldienstrechtlichen Bestimmungen sind ei­ne wichtige Sache zur Absicherung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Drittmit­telprojekten, im Rahmen von Forschungsprojekten. Aufgrund von Covid-Maßnahmen war es in vielen Fällen nicht möglich, die entsprechenden Arbeiten wie geplant fertigzu­stellen. Es ist klar, dass das den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen darf. Die können nichts dafür, und es hätte vor allem auf NachwuchswissenschafterInnen wirklich untragbare Auswirkungen.

Ähnliches gilt für ArbeitnehmerInnen an Hochschulen und Universitäten, die sich in Lauf­bahnstellen befinden und ihre Qualifizierungsvereinbarungen nicht rechtzeitig erfüllen konnten. Auch daraus darf kein Nachteil entstehen.

Es gibt auch Schutzregelungen für das Lehrpersonal, vor allem für LektorInnen, die die Lehre jetzt nicht umfänglich anbieten und durchführen konnten. Besonders betroffen sind da die Kunstuniversitäten.

Was die Diskussion um die problematischen Kettenvertragsregelungen betrifft: Wir sind auch der Meinung, das muss verbessert werden, das ist keine Frage, wobei die Mei­nungen da weit auseinandergehen. Es gibt ja Leute, die sagen, das passt schon. Dann folgen noch mehr Kettenverträge aufeinander, doch null aufeinanderfolgende Verträge zu haben ist wahrscheinlich auch etwas kritisch. Auf jeden Fall braucht es da aber eine bessere Regelung. Da dürfen einfach keine Härtefälle mehr auftreten.

Was ich trotzdem nicht verstehe, Frau Mühlwerth, ist, wieso Sie seitens der FPÖ deshalb dem Gesetzentwurf, bei dem es um die Akutregelungen bei den Dienstverpflichtungen geht – die Kettenvertragsregelung ist einfach kein Thema in diesem Gesetzentwurf –, nicht zustimmen. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Diese Logik erschließt sich mir nicht. Auf jeden Fall – wenn man das einmal weglässt – ist das ein ganz wichtiger Schritt, um Nachteile vom Hochschulpersonal und damit natürlich auch von der Volks­wirtschaft abzuwenden.

Was das Abkommen mit Brasilien über technologisch-wissenschaftliche Zusammen­arbeit betrifft: Das ist natürlich zu begrüßen, keine Frage. Im Wesentlichen geht es um Forschungsmobilität, also um Austausch von Forscherinnen und Forschern in beide Richtungen. Forschungsvorhaben sind ja dann trotzdem noch einmal extra zu beantra­gen, aber es soll erleichtern, dass Forschungsvorhaben gemeinsam gemacht werden und dass Forschungspartnerschaften entstehen.

Gerade in Zeiten, in denen in Brasilien ein rechtsextremer Präsident regiert, der, wie es für solche Leute typisch ist, seine eigenen antiwissenschaftlichen Wahrheiten schafft, ist ein evidenzbasierter Austausch mit WissenschafterInnen wirklich wichtig, gilt es doch, gerade diese Kräfte zu unterstützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.12