14.54

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Beim Grundbuch gab es in der Vergangenheit große Fortschritte bei der Automatisierung, wodurch es möglich ist, dass möglichst wenige Anträge hän­disch erfasst und bearbeitet werden. Vor allem im Bereich der Rangordnungsanmerkung läuft aber vieles noch über Papier. Die Rangordnung an sich bietet dem/der Liegen­schaftskäuferIn die Sicherheit, dass sich zwischen der Unterzeichnung des Kaufver­trages und der Grundbuchseintragung niemand anderer wirksam ins Grundbuch eintra­gen lassen kann.

Jetzt steht eine Novelle des Grundbuchsgesetzes an, mit der wir vor allem beschließen, dass das Instrument der Rangordnung und auch jenes der Treuhändervollmacht wesent­lich vereinfacht und leichter zugänglich gemacht werden.

Im Ausschuss wurde es schon ganz kurz angesprochen, bereits unter Maria Theresia wurde ab 1770 begonnen, ein umfassendes Häuserverzeichnis für ganz Österreich an­zulegen. Seitdem besteht unser Grundbuch als wesentliches und wichtiges Instrument, um öffentlich einsehbar feststellen zu können, welche Besitzverhältnisse, Rechte und Pflichten und Belastungen auf dem entsprechenden Eigentum liegen. Es ist ein öffentlich zugängliches Register, aus dem jeder und jede Informationen entnehmen darf, und es ist natürlich für die Allgemeinheit zugänglich. (Präsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Auf einem anderen Gebiet waren das Grundbuchsrecht und das Grundbuch wegwei­send, und zwar im Bereich der Digitalisierung. Das Grundbuch wurde nämlich schon in den 1980er-Jahren digitalisiert, damals zunächst bei den Einlagen, dann später bei den Eingaben und jetzt auch nach und nach in der Urkundensammlung.

Diese beiden Bereiche sind auch wesentliche Stützen und wesentliche Instrumente, bei denen man in die Zukunft gehen muss. Digitalisierung und Informationsfreiheit sind zwei wesentliche Punkte, die wir aus dem Grundbuchsrecht in alle anderen Rechtsgebiete übertragen wollen und werden. Genau aus diesem Grund werden wir uns – so wie auch schon früher – auch jetzt das Grundbuch als leuchtendes Vorbild nehmen und diese beiden Bereiche voranbringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

14.57

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.