15.11

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Zuallererst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um der Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler zur Übernahme der Bundesratspräsidentschaft für das Land Salzburg zu gratulieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Es freut mich auch, dass etwas Normalität in das Hohe Haus eingekehrt ist und wir jetzt über ein Gesetz entscheiden, das nichts mit Covid zu tun hat. Es geht eben um die Grundbuchs-Novelle 2020. Ich freue mich auch deswegen, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, weil es auch entsprechend dem Regierungsprogramm zu einer Auto­matisierung und Digitalisierung insbesondere im Grundbuch beiträgt und damit ein klei­ner Mosaikstein im Vorantreiben der Justiz 3.0 gesetzt werden konnte. Daher freue ich mich auch, dass wir heute über diesen Antrag abstimmen.

In den letzten Jahren konnten bereits große Fortschritte erzielt werden, es sind aber trotzdem Medienbrüche verblieben, die dazu beigetragen haben, dass die Papierbe­schlüsse und viele Anträge im Grundbuch immer noch händisch erfasst und bearbeitet werden mussten. Es gibt diese Treuhänderrangordnung, die auf den Namen des Rechts­anwalts, des Notars als Treuhänder lautet, die dann für den Mandanten oder die Man­dantin ausgenutzt werden kann. Es war geplant und ist nach wie vor geplant, dass diese das Papierdokument und den Papierbeschluss etwas weiter zurückdrängen kann.

Jetzt hat sich aber erwiesen, dass es da einige nicht praktikable Regelungen gibt, daher war uns einfach wichtig, mit dieser Grundbuchs-Novelle 2020 die Treuhänderrangord­nung praktikabler zu gestalten, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen. Ein paar dieser Punkte wurden ja schon genannt. Allen voran möchte ich aber auch kurz auf einen Punkt eingehen, der ein bisschen für Kritik im Hintergrund gesorgt hat, aber ich möchte diesen trotzdem aufgreifen.

Es geht insbesondere um die Erleichterung der Zustellung. Wir haben uns bei dieser Novelle bewusst dafür entschieden, auch im Grundbuch die Zustellungsarten an das restliche Zivilverfahren anzupassen, daran, wie es normalerweise im Zivilverfahren gere­gelt ist. Das heißt, wir sind davon abgegangen, auch direkt an die Partei zuzustellen, sondern wenn eine Partei vertreten ist, dann wird nur an den Vertreter zugestellt. Da hat es ein bisschen Sorge gegeben, ob denn das zu Missbrauch führen würde. Wir haben, das kann ich Ihnen versichern, im Justizressort mit Expertinnen und Experten eingehend darüber gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir durch diese Änderung keine Missbrauchsgefahr sehen, auch weil die Rechtsanwaltskammer – die Vertreter sind ja oftmals Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – ganz strenge Regelungen im Bereich des vermeintlichen Missbrauchs getroffen hat. Des Weiteren hat sich ja diese Regelung auch im Zivilverfahrensrecht bewährt. Daher gehen wir davon aus, dass sie sich auch da bewähren wird und dass es zu wesentlichen Erleichterungen kommen wird.

Im Justizausschuss und auch im Nationalratsplenum wurde unsere Grundbuchs-Novelle einstimmig angenommen. Ich bin dankbar, dass es diesen Allparteienantrag gab, der manche Unsicherheiten beseitigen konnte, also danke für die diesbezügliche Initiative.

Dass diese Novelle im Nationalrat die Zustimmung aller im Parlament vertretenen Par­teien gefunden hat, hat auch viel damit zu tun, dass unsere Beamtinnen und Beamten im Justizressort wirklich großartige Arbeit geleistet haben, und das auch in einer Zeit, in der wir natürlich durch die Coronakrise in etwas turbulentes Fahrwasser geraten sind. Ich freue mich aber sehr und möchte mich auch bei den Beamtinnen und Beamten im Haus bedanken, dass das gelungen ist.

Ich hoffe sehr, dass dieser Entwurf auch die Zustimmung aller hier im Bundesrat findet. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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