Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 2004 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung. (Vizepräsidentin Grossmann übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Schilchegger. – Bitte.