15.27

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf wird das Presse­förderungsgesetz 2004 geändert, um eine einmalige außerordentliche Förderung von Wochen-, Regional- und Onlinezeitungen sowie Zeitschriften zu erzielen.

Die wirtschaftliche Lage und die Einnahmensituation der österreichischen Medienland­schaft wurde durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie schwer beeinträchtigt. Das Gesetz legt die Förderkriterien und den Verteilungsschlüssel für die Gewährung der einmaligen Förderung im Jahr 2020 zur Verminderung der Einnahmeneinbußen durch Covid-19 fest. Für die Höhe der Förderung sind die für die Aufrechterhaltung der in­haltlichen Gestaltung sowie für die Herstellung und den Vertrieb oder die Verbreitung der betreffenden Medien von März bis Juni 2020 entstandenen direkten und indirekten Personalkosten maßgeblich.

Als direkte Personalkosten sind das Bruttogehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form von Löhnen und Gehältern sowie Sachwertbezüge und Nebenbezüge zu verste­hen. Indirekte Personalkosten sind die sogenannten Lohnnebenkosten, das sind die Ar­beitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, durch Weiterbildung oder Ausbildung entste­hende Kosten, Kosten für Berufsbekleidung und die Steuern, die auf die Summe des Bruttolohns entfallen. Doppelförderungen derselben Kosten werden mit Ausnahme der Kurzarbeitshilfe ausgeschlossen. Abgezogen werden eine bereits gewährte erhöhte Ver­triebsförderung und ein aufgrund der Medienförderung in normalen Jahren bezogener Druckkostenbeitrag.

Diese Förderungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bestehen erstens aus einem einmaligen Druckkostenzuschuss für Tageszeitungen, zweitens einer Vertriebsförde­rung für Tages- und Wochenzeitungen und drittens einer Förderung für Wochen-, Re­gional- und Onlinezeitungen sowie Zeitschriften.

Zusammenfassend möchte ich daher sagen: Die Fördermaßnahmen für Wochen-, Re­gional- und Onlinezeitungen sowie Zeitschriften sind im Sinne einer lebendigen medialen Vielfalt in Österreich zu begrüßen. Dies gilt umso mehr, als damit auch ein Beitrag der Anerkennung und Unterstützung für alle Beschäftigten in der betroffenen Medienwelt geleistet wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Wirken der Redakteure und Redakteurinnen, Journalisten und Journalistinnen, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Verwaltung, Druckerei, Auslieferung und Zustellung war und ist auch in der Krisenzeit effektiv und eine verlässliche Informationsquelle. Die Garantie der Pressefreiheit als demokratisches Prinzip aufrechtzuerhalten rechtfertigt die gegenständlichen zeitlich abgestimmten Maßnahmen.

Der oft im Sinne der demokratischen Gewaltenteilung verwendete Ausdruck vierte Ge­walt als informeller Ausdruck für die öffentlichen Medien wie Presse und Rundfunk be­deutet, dass es in einem System der Gewaltenteilung eine vierte virtuelle Säule gibt.

Die Aufrechterhaltung einer fairen Berichterstattung, ausgeglichen zwischen Regierung und Opposition, ist besonders in einer schwierigen Situation ganz wichtig. Meine Frak­tion unterstützt dieses Vorhaben und fordert eine rasche Umsetzung. Sie wird daher dem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.32

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte, Herr Kollege.