16.14

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich darf zu dieser Dringlichen Anfrage bezüg­lich der Erntehelferinnen und -helfer heute eine Stellungnahme abgeben, möchte aber zuerst in einem kurzen Statement das gesamte Thema von unserer Seite umreißen und gehe dann auf die Fragen, die Sie gestellt haben, ein.

Die Coronakrise hat uns in unserer alltäglichen Lebenswelt komplett durcheinanderge­würfelt, aber auch in der gesamten Arbeitswelt, nicht nur beispielsweise im Büro oder im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch in unseren landwirtschaftlichen Betrieben. Un­sere Bäuerinnen und Bauern haben in dieser Zeit, aber auch über die Jahrzehnte und in Wahrheit über all die Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg Großartiges geleistet, großartige Arbeit, und zwar tagtäglich, egal zu welcher Uhrzeit, egal wie das Wetter ist, egal ob am Wochenende oder unter der Woche.

Ich kenne das auch selbst aus meiner Heimat, wenn sich alles danach richtet, wie die Ernte gut nach Hause gebracht werden kann. Wie ist das Wetter? Regnet es wohl ge­nug? Viele Leute ärgern sich, wenn es draußen regnet, die Bauern und Bäuerinnen freu­en sich, damit alles gut wächst. An dieser Stelle möchte ich die höchste Anerkennung allen Bäuerinnen und Bauern und allen helfenden Händen, auch den Erntehelferinnen und Erntehelfern aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich nun ein Stück weit auf die Situation unserer heimischen Landwirtschaft eingehen. Ja, wie Sie schon gesagt haben, ist es ein systemrelevanter Bereich. Zum Glück können wir unseren Kindern frisches Obst und Gemüse von unseren Bäuerinnen und Bauern bieten und es im besten Fall dort auch direkt vor Ort kaufen. Auch im über­regionalen Lebensmitteleinzelhandel können wir verschiedene Produkte von unseren Bäuerinnen und Bauern bekommen.

Das ist wichtig, denn für uns als Familien beziehungsweise für alle Gruppen unserer Bevölkerung ist das frische Obst und Gemüse oder das Getreide, mit dem das Brot pro­duziert wird, das Beste überhaupt. Wir haben besonders jetzt in der Krise gemerkt, wie wichtig und zentral die regionale Versorgung ist und dass es ohne sie nicht geht. In Österreich ist es zu keinem Zeitpunkt zu Versorgungsengpässen gekommen. Das gilt es hervorzuheben und auch weiterhin zu garantieren. Das ist, wie wir in anderen Staaten beobachten konnten, keine Selbstverständlichkeit.

Zur Sicherstellung der Selbstversorgung war es wichtig, dass wir die saisonalen Obst- und Gemüsekulturen anpflanzen, aber auch ernten. Ich kann mich noch gut daran erin­nern, als wir in der Krisenzeit gesagt haben: Wir brauchen jede helfende Hand! Wir als Bundesregierung und auch ich persönlich haben ganz oft Jugendliche, die nicht in Risi­kogruppen waren, die vielleicht das Semester auf der Uni nicht weiterstudieren konnten oder auch in Kurzarbeit waren, die also mehr Zeit zu Hause hatten, gebeten und an sie appelliert, sich zu melden.

Dann kam oft die Frage: Ja, wo melden wir uns? Deshalb haben wir, meine Kollegin Landwirtschaftsministerin Elli Köstinger und ich, gemeinsam diese Plattform ins Leben gerufen, damit sich Menschen melden können, die normalerweise nicht als Erntehelfe­rinnen oder Erntehelfer zur Verfügung stehen, weil sie eben in ihrem normalen Alltag einer Ausbildung oder einem Beruf weiter nachgehen.

Dieses Jahr war und ist kein Jahr wie die Jahre davor, auch nicht in der Landwirtschaft. Ich denke beispielsweise an eine Bauernfamilie, an eine sehr engagierte Bäuerin in mei­nem Heimatdorf. Sie hat gefragt: Na ja, was mache ich jetzt, wenn ich mit meinem be­währten Team nicht arbeiten kann, weil es wegen des Lockdowns kaum möglich ist, dass jemand über die Grenzen zu uns kommt? Sie hat dann gesagt: Ich suche mir jetzt mein eigenes Team zusammen! Es hilft nichts, ich muss mich selbst auf die Beine stel­len, denn sonst können wir den Spargel im April nicht ernten! Wir müssen ja auch die Kartoffeln anpflanzen, die in diesen Wochen geerntet werden!

Sie hat dann bei Leuten, von denen sie weiß, dass sie womöglich auf Kurzarbeit sind, herumtelefoniert. Teilweise haben auch Leute ausgeholfen, die plötzlich arbeitssuchend waren, auch Studenten oder auch Menschen in Pension. Die konnten zwar nicht 14 Stun­den am Tag durcharbeiten, aber für ein paar Stunden am Acker, am Feld zu helfen, das ist möglich gewesen.

Diese Eigeninitiative von so vielen Bäuerinnen und Bauern ist hervorzuheben und hat gezeigt, was vor Ort oft möglich ist. Es haben sich auch Betriebe, die in Kurzarbeit ge­gangen sind, in meinem Ressort informiert: Darf ich meine Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter in den Regionen zum Landwirt um die Ecke schicken oder ihnen empfehlen, dass sie es machen? Dürfen sie ein bisschen dazuverdienen? – Ja, das ist möglich! Bitte helfen wir alle zusammen, damit wir weiterhin saisonales Obst und Gemüse in Österreich zur Verfügung stellen können. (Bundesrat Schennach: Kommen Sie irgendwann einmal auch zum Thema?)

Sie haben nach den genauen Zahlen gefragt: Mehr als 20 000 Menschen konnten über diese Plattform engagiert werden. Viel an regionaler Vermittlung ist aber auch vor Ort passiert, und das ist gut und richtig so, weil man ja oft Personen kennt, die möglicher­weise kurzfristig zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass wir zusätzlich zur Kurzarbeit temporär Arbeit ermöglicht haben.

Ziel dieser Plattform war es, zusätzlich und in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice Arbeitskräftepotenzial und Bedarf zusammenzubringen, wenn beispielsweise Menschen aus dem Tourismus arbeitssuchend geworden sind. Das war dieses Jahr besonders in­tensiv, weil die Saison ein Monat früher, von einem Tag auf den anderen, beendet wer­den musste. Deswegen hat auch das AMS empfohlen, sich wenn möglich für diese Zeit vorübergehend zu engagieren und auf der Seite www.lebensmittelhelfer.at anzumelden.

Wir konnten rund 4 000 Arbeitskräfte an Betriebe weitervermitteln und wissen, dass es besonders für viele kleine Obst- und Gemüsebauern sehr, sehr wichtig war, dadurch Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben. Diese Vermittlungsplattform ist auch nicht von irgendwem geleitet und geführt worden, sondern vom Maschinenring – da kennen sich die Menschen in der Landwirtschaft aus –, und so konnten auch besonders die Landwirte vor Ort unterstützt werden.

An dieser Stelle ist es mir als Arbeitsministerin wichtig zu sagen, dass der Arbeitneh­merinnen- und Arbeitnehmerschutz selbstverständlich zum höchsten Wohle der Ge­sundheit immer im Vordergrund steht und zu jeder Zeit gewahrt werden muss. Entspre­chend gelten für Erntearbeiterinnen und -arbeiter, aber auch für Saisonalarbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben die kollektivvertraglich vorgesehenen Entlohnungen, die selbstverständlich zu jeder Zeit einzuhalten sind. Eine Selbstverständlichkeit ist auch, dass die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden, aber auch, dass Kontrollen durchgeführt werden. In der Krise war es manchmal schwierig, vor Ort nach­zuschauen, aber die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren konnten nichtsdesto­trotz telefonisch und auch online unterstützen. Ich komme da später noch zu den Details.

Damit die Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen auch im landwirtschaftlichen Bereich eingehalten werden konnten, wurde vom Gesundheitsministerium und vom Landwirt­schaftsministerium gemeinsam mit den Landwirten, die ja tagtäglich in der Ausübung ihrer Tätigkeit betroffen sind, ein Leitfaden erstellt, der laufend gemäß dem Stand der Verordnungen aktualisiert und weiterentwickelt wird. In allen Bereichen ist eine enge Abstimmung mit der Arbeitsinspektion gegeben, die in dieser herausfordernden Zeit ei­nen besonders großartigen Job für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zu­gleich aber auch für so viele Unternehmen geleistet hat.

Lassen Sie mich festhalten, dass die Gesundheit zu jeder Zeit an oberster Stelle steht. Das merken wir besonders angesichts dieser besonderen Herausforderungen. Alle ar­beitsmarktpolitischen oder wirtschaftlichen Maßnahmen orientieren sich auch am höchs­ten Wohl der Gesundheit. Das bedeutet, wir führen nicht nur einen Dialog, sondern einen Trialog, um als oberste Priorität Menschenleben zu retten.

Ich möchte kurz auf die konkreten Vorwürfe eingehen. Für den ArbeitnehmerInnen­schutz in der gewerblichen Wirtschaft ist die Arbeitsinspektion meines Ministeriums ver­antwortlich und zuständig, auch für die Kontrollen vor Ort. (Bundesrat Schennach: Da müssen Sie ja massenhaft Anzeigen erstattet haben!) Nichtsdestotrotz konnten die Ar­beitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren in meiner Zuständigkeit besonders in der Krise gemeinsam mit den Unternehmen viele ArbeitnehmerInnenschutzpakete erarbeiten, sodass die Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen eingehalten werden konnten und weiter­gearbeitet werden konnte. (Bundesrat Rösch: Nur Plattitüden!) Daher einen herzlichen Dank von meiner Seite an alle Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren, die gerade in dieser Zeit mehr mit Beraten beschäftigt waren als mit Bestrafen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Da waren sie dann wohl in den falschen Ortschaften unterwegs!)

Für die Kontrolle der Einhaltung der Schutzstandards in der Landwirtschaft gibt es aber eigene Land- und Forstwirtschaftsinspektionen. Da liegt die Zuständigkeit bei den Bun­desländern. Die Arbeitsinspektion ist nach Bekanntwerden der Fälle – jedem einzelnen gemeldeten Verdachtsfall wird nachgegangen! – sofort mit den Land- und Forstwirt­schaftsinspektionen in den Bundesländern, die dafür zuständig sind, in Kontakt getreten, und es wurden folgende notwendige Schritte in die Wege geleitet: Einzelfälle, wie sie zum Beispiel in Mannsdorf leider festgestellt wurden, konnten nicht geduldet werden und wurden von der zuständigen Landesbehörde inspiziert. Auch die Österreichische Ge­sundheitskasse beobachtet diese Fälle und kontrolliert nach, nämlich punkto Sozialversi­cherung und auch Unterentlohnung – wofür sie zuständig ist.

Zudem sind wir laufend in Abstimmungen mit den anderen Ressorts, die sich um die ressortübergreifende Materie kümmern, sich der Dringlichkeit sehr wohl bewusst sind und auch handeln. Aus dem Blickwinkel der Covid-Bestimmungen gab es selbstver­ständlich immer wieder Abstimmungsrunden zwischen unseren drei Ressorts, nämlich dem Gesundheits- und Sozialministerium, dem Landwirtschafts- und Tourismusminis­terium und natürlich auch meinem Arbeitsministerium.

Ich möchte jetzt kurz schildern, welche Maßnahmen wir zum Wohl der Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Bereich setzen. Um die Rahmenbedin­gungen für alle Beteiligten zu vereinfachen und so auch eine bessere Orientierung geben zu können, gestalten wir aufgrund der Änderungen in der Bundesverfassung die neun verschiedenen Rechtsordnungen der Bundesländer zu einem einheitlichen Landarbeits­gesetz. Die Begutachtung hat bereits begonnen und wird noch bis Ende August durchge­führt. Wir sind da für Anregungen und Ideen selbstverständlich offen, deshalb gibt es ja einen Begutachtungszeitraum. Ziel dieser Änderungen ist die Entbürokratisierung, aber auch klare und übersichtliche Regelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer österreichweit. Die Regelungen zum ArbeitnehmerInnenschutz werden vereinheitlicht und bringen so mehr Klarheit und Sicherheit für rund 30 000 Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer in rund 162 000 Betrieben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Aus aktuellem Anlass möchte ich noch kurz auf die Maßnahmen eingehen, die wir als Bundesregierung im Bereich der Coronatestungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Wege geleitet haben, das betrifft insbesondere die Bereiche Tourismus und Landwirtschaft. Seit Anfang Juli werden in der Hotellerie und im Touris­mus, wo es ja Gäste unterschiedlicher Herkunft gibt, Coronatestungen durchgeführt, um Clusterbildungen hintanzuhalten. Das geschieht zum höchsten Schutz der Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, um das Auftreten von Virusherden zu verhindern. Wir verzeichnen, so hat es die Frau Tourismusministerin erst unlängst – heute oder gestern – verkündet, bereits 13 000 Anmeldungen. Die Kos­ten werden vom Bund übernommen, aber die Testungen erfolgen natürlich freiwillig. Tritt ein Fall auf, werden die Gesundheitsbehörden sofort informiert und die betroffenen Per­sonen beziehungsweise auch die Kontaktpersonen ausgeforscht und identifiziert, um dann vor Ort mittels einer Containment Strategy Virusherde einzudämmen.

Die Gesundheit der Menschen steht für uns an oberster Stelle und dementsprechend ist der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von zentraler Bedeutung, damit die Eindämmung des Virus gewährleistet werden kann.

Im landwirtschaftlichen Bereich haben wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminis­terium mehrere Maßnahmen getroffen, um die Menschen zu schützen, damit sie ihren wichtigen Job im versorgungskritischen Bereich tagtäglich ausführen können. Jeder und jede Einzelne leistet einen Beitrag für die gesamte Gesellschaft, sodass wir unsere Kinder vor Ort gut mit regionalen Lebensmitteln versorgen können. Wir sind stolz auf unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern und auf die gesamte Landwirtschaft und ihre Arbeitskräfte. Daher tun wir auch unser Bestes, damit wir die besten Rahmenbedingun­gen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstellen.

Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen, die Sie im Zuge der Dringlichen Anfrage eingebracht haben.

Zur Frage 1:

Da dem Bund für das Landarbeitsrecht nur die Kompetenz zur Gesetzgebung zukommt, für die Vollziehung jedoch die Länder zuständig sind, sind auch die Kontrolle und die Ahndung von Verletzungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften in der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich Angelegenheit der Landesverwaltung. Zuständig sind daher die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen, die bei den Ämtern der Landesregie­rungen angesiedelt sind, und nicht die Arbeitsinspektorate, die zu meinem Ressort ge­hören. Im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings ist die Österreichische Gesundheits­kasse zuständig, die auch die Kontrollen durchführt.

Zur Frage 2:

Das Übereinkommen (Nr. 184) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft gilt für selbstständige und unselbstständige Landwirte und liegt daher nicht in meinem alleini­gen Zuständigkeitsbereich.

Zu den Fragen 3, 8 bis 13, 15 sowie 19:

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen sind Landesbehörden, die in Angelegenhei­ten der Landesverwaltung tätig sind. Es gibt daher keinerlei Berichtspflichten, und ich kann diese Berichte auch nicht einfordern. Meine Arbeitsinspektion ist jedoch bemüht, dass mit den Land- und Forstwirtschaftsinspektionen ein Austausch zum höchsten Wohl des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes stattfindet. Daher fallen auch die Zahl der Bediensteten der Land- und Forstwirtschaftsinspektionen, die Zahl der Kontrol­len sowie die Zahl der festgestellten Verfehlungen und beantragten Strafen nicht in mei­ne Zuständigkeit. (Bundesrat Schennach: ... da überhaupt, wenn Sie nicht zuständig sind!)

Zur Frage 4:

Rund 4 000 Personen, also potenzielle Arbeitskräfte, wurden zuerst jeweils betreffend eine konkrete Stelle vorgefiltert und dann direkt kontaktiert. Diese sind beziehungsweise waren im Vermittlungsprozess oder sind beziehungsweise waren als Lebensmittelhel­ferinnen und -helfer im Einsatz. Die überwiegende Mehrheit der vermittelten Personen entfällt auf den Bereich Landwirtschaft. Informationen zum Beschäftigungsstatus und zu Gegenleistungen im universitären Kontext der Arbeitskräfte liegen mir nicht vor.

Zur Frage 5:

Insgesamt haben sich 595 Betriebe auf der Plattform angemeldet. Folgende Tätigkeits­bereiche wurden angeboten: im Landwirtschaftsbereich Ackerbau und Grünland, Alm- und Forstwirtschaft, Garten- und Gemüsebau, Milchwirtschaft, Nutztierhaltung, aber auch Weidewirtschaft, Obstbau, Weinbau und sonstiger Betriebszweig, weiters Lebens­mittelverarbeitung, Agrarhandel, Bäckereien, Fleischverarbeiter und Fleischer, Futter­mittel, Molkereien, Mühlen, Schlachthöfe, Zerleger und Sonstiges. Informationen über die Dauer der Beschäftigung von einzelnen Personen liegen mir nicht vor.

Zu den Fragen 6 und 7:

Den entgeltrechtlichen Rahmen bildet der Kollektivvertrag des Landarbeitsgesetzes. Zu­ständig für die Kontrolle der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften sind die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen bei den Ämtern der zuständigen Landesregierungen.

Zur Frage 14:

Laut Dachverband der Sozialversicherungsträger sind aktuell insgesamt 30 357 Men­schen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig. Eine Abfrage nach konkreter Tä­tigkeit, welche davon beispielsweise Erntehelfer sind oder sonstige landwirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, beziehungsweise auch nach der geplanten Dauer dieser Tätig­keit ist nicht möglich.

Zur Verteilung nach Bundesländern mit Stand Ende Juni: Im Burgenland sind es 3 058, in Kärnten 2 002, in Niederösterreich 9 529, in Oberösterreich 3 991, in Salzburg 1 226, in der Steiermark 6 588, in Tirol 1 912, in Vorarlberg 895 und in Wien 1 156. Das sind insgesamt – nochmals – 30 357.

Zur Nationalität der Arbeitskräfte: Österreicher sind 12 567. Aus Rumänien kommen 5 639, aus Ungarn 3 037, aus Polen 1 480, aus der Ukraine 1 333, aus der Slowa­kei 1 146, aus Bosnien-Herzegowina 968, aus Slowenien 902, aus der Tschechischen Republik 727, aus Deutschland 420, aus Kroatien 281, aus Serbien 280, aus dem ehe­maligen Jugoslawien 256, aus Bulgarien 218, aus dem Kosovo 205, aus Mazedo­nien 168, aus Afghanistan 99, Staatsbürgerschaft unbekannt 70, aus der Türkei 62, Staatenlos 59, Italien 58, Serbien und Montenegro 37, Syrien 27, Russland 17, Irak 16, Moldau 16, aus der Schweiz 15, aus Großbritannien und Nordirland gemeinsam 14, aus der ehemaligen Tschechoslowakei 13, aus Litauen 12, aus den Niederlanden 11, Alba­nien 11, Portugal 10, Ägypten 10, Thailand 10 und sonstige Nationen 163.

Zur Frage 16:

Ich werde wie schon bisher natürlich auch in Zukunft mit allen zuständigen Ministerien und Behörden weiterhin gut zusammenarbeiten. Aufgrund der Einführung eines einheitli­chen bundesweiten Landarbeitsgesetzes, das sich derzeit in Begutachtung befindet, wird auch eine einheitliche Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft erlassen werden.

Sie haben gefragt, wann das möglich sein wird. – Wir werden das nach dem Begut­achtungszeitraum machen. Die Gespräche dazu starten im September.

Zur Frage 17:

Die Gewährung von EU-Fördermitteln im Bereich der Landwirtschaft fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Zur Frage 18:

Auf europäischer Ebene wurden mit der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen neue Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Ziel festgelegt, den Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Die Richtlinie ist bis zum 1. August 2022 umzusetzen.

Der deutsche Ratsvorsitz plant weiters die Vorlage von Ratsschlussfolgerungen zur Fra­ge der Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmern mit Schwerpunktlegung auf die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping beziehungs­weise die Verhinderung von Ausbeutung dieser Beschäftigten.

Zu den Fragen 20, 21 und 23:

Derzeit befindet sich ein neues bundeseinheitliches Landarbeitsgesetz in Begutachtung, bis Ende August, bis zum 26. August ganz genau. Auf Grundlage dieses Entwurfs soll ab September eine einheitliche Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirt­schaft beraten werden, die maßgebliche Verbesserungen beinhalten wird.

Zur Frage 22:

Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung beim Landarbeitsrecht wurde erst kürzlich an den Bund übertragen, sodass nunmehr der Bund für die Gesetzgebung verantwortlich ist und nicht mehr nur für die Grundsatzgesetzgebung wie davor. Diese Kompetenzver­lagerung war das Ergebnis eines parlamentarischen Prozesses, einer parlamentari­schen Beratung und wurde im Nationalrat beschlossen. Die Zuständigkeit für Vollzie­hung und Kontrollen ist ausschließlich bei den Bundesländern geblieben.

Zur Frage 24:

Die Covid‑19-Testungen fallen nicht in meine Zuständigkeit. Das gebe ich an den zustän­digen Minister weiter.

Vielen Dank. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

16.38

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Ich danke der Frau Bundesminister für die Beantwortung der Anfrage.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Re­dezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Rudolf Kaske. – Bitte, Herr Kollege Kaske.