19.20

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Noch einmal ein herzliches Grüß Gott an die verbliebenen Zuseherinnen und Zuseher! Für diese möchte ich auch gleich ein paar Worte zur Erklärung in Bezug auf die Ärzteliste voranstellen. In Österreich ist es nämlich so, dass jemand nur dann als Arzt oder Ärztin ordinieren darf, wenn er oder sie auf dieser besagten Ärzteliste steht. Diese Ärzteliste wird seit vielen Jahren von der Ärztekammer geführt, die das dann wei­ter an die verschiedenen Landesärztekammern übergeben hat.

Jetzt war es so, dass der VfGH in einem sehr umfassenden Erkenntnis am 13. März 2019 festgestellt hat, dass diese Vorgehensweise so, wie sie derzeit praktiziert wird, nicht in allen Teilen verfassungskonform ist und daher korrigiert werden muss. Gleich­zeitig sagte der VfGH aber auch, dass er sie mit 31.8.2020 außer Kraft setzt.

Die Änderung, die heute beschlossen wird, führt die Aufgabe der Führung der Ärzteliste dem Bundesminister zu. Diese kann dann durchaus an die Bundesärztekammer weiter­gegeben werden, die aber nicht mehr die Kompetenz haben wird, die Liste zu erstellen. Für uns Grüne ist es dabei sehr wichtig, zu betonen, dass dadurch Transparenz entsteht. Das heißt, die Ärzteliste wird in Zukunft transparent gestaltet und kommt auf eine Home­page. Damit kann jedermann und jedefrau zukünftig einsehen, wer in Österreich als Ärz­tin oder Arzt zugelassen ist.

Die vorliegende Novelle wurde im Vorfeld umfassend und auf sehr breiter Basis vom Verfassungsdienst, den Vertreterinnen und Vertretern der Ämter der Landesregierung und der Österreichischen Ärztekammer diskutiert.

Zwei Worte noch zu einem Thema, das im Ausschuss auch kurz von der Kollegin – die ist jetzt gerade nicht da – angesprochen wurde, nämlich dass wir uns für die Zukunft darüber Gedanken machen, was die Niederlassung von Ärzten gerade im ländlichen Raum angeht: Da kann die Transparenz überhaupt nicht schädlich sein, sondern sehr gut als Mittel dienen. Das hat jetzt zwar nicht direkt etwas mit der Gesetzesänderung zu tun, aber ich halte an dieser Stelle noch einmal fest, dass es wichtig ist, dass wir uns damit beschäftigen.

Das war es eigentlich schon von meiner Seite. Ich möchte aber das Rednerpult beim letzten Tagesordnungspunkt jetzt nicht verlassen, ohne Ihnen allen einen schönen Som­mer mit Abstand zu wünschen, auf dass wir uns im Herbst alle gesund wiedersehen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.23

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Kollege.