Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Hinsichtlich der eingelangten, verviel­fältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufent­halt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungs­ge­setz,

eines Schreibens des Generalsekretärs des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 5)

2. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, LL.M. am 24. und 25. September 2020 in Heppenheim (Anlage 2)

und

von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung, Mag. Karoline Edtstadler am 25. September 2020 in Ungarn (Anlage 3)

3. Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Nominierung von Herrn Christian Reininger, BSc (WU) zum stellvertretenden Mitglied der Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank für die Periode 2020 bis 2025 (Anlage 4)

und

Nominierung von Frau Vizebürgermeisterin Dr. Carmen Kiefer zum Mitglied im Aus­schuss der Regionen der Europäischen Union (Anlage 5)

4. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

Schreiben des Generalsekretärs betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhand­lungen über Abkommen zur Beendigung der Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Anlage 6)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-722-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

und

Bericht der Bundesministerin für Justiz über die in den Jahren 2011 bis 2018 erteilten Weisungen nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-723-BR/2020)

zugewiesen dem Justizausschuss

und

Grüner Bericht 2020 der Bundesregierung (III-724-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

und

Kunst- und Kulturbericht 2019 der Bundesregierung (III-725-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

sowie

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2018, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-726-BR/2020)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

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Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24‑stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorlie­genden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­stand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschuss­be­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie 4 und 5 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.