4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (351 d.B. und 361 d.B. sowie 10415/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (352 d.B. und 364 d.B. sowie 10416/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin für beide Tagesordnungspunkte ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing.in Andrea Holzner. – Bitte, Frau Kollegin.