17.03

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht hier um zwei Punkte, die im Nationalrat einstimmig beschlossen worden sind, und das freut mich sehr. Es ist gut und wichtig, dass hier breiter Konsens über alle Parteigrenzen hinweg herrscht, denn es geht um Maßnahmen, die für viele Menschen eine klare Verbesserung bringen.

Da geht es zum einen um die Regelung für die sogenannte Sonderbetreuungszeit. Diese wird bis 30. Juni nächsten Jahres verlängert. Dabei gibt es drei wesentliche Verbes­serungen (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel):

Erstens wird zukünftig die Hälfte der Kosten übernommen statt wie bisher ein Drittel; zweitens können Menschen, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung bereits drei Wochen konsumiert haben, weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit erhalten; und drittens kann die Sonderbetreuungszeit auch für Ferien in Anspruch genommen werden.

Die Sonderbetreuungszeit ist als zusätzliches Instrument zu den bisher bestehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten gedacht. Ja, richtig, es braucht die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Das hätten auch wir uns anders gewünscht, aber es sind ganz klare Verbesserungen in einem Bereich, in dem davon auszugehen ist, dass es in den nächsten Monaten wieder mehr Bedarf geben wird. Auch wenn wir alles daransetzen werden, dass die Schulen offen bleiben, wird es passieren, dass Kinder nach Hause geschickt werden, dass Schulklassen in Quarantäne geschickt werden.

Obwohl in der ersten Phase der Sonderbetreuungszeit auch mehr Väter als erwartet diese Möglichkeit genutzt haben, werden wieder vor allem die Frauen zum Handkuss kommen, Frauen, die doppelte und dreifache Arbeit leisten. Viele haben bereits im Frühjahr ihren Urlaub oder die Pflegefreistellung fast oder komplett aufgebraucht. Daher verlängern wir jetzt die Sonderbetreuungszeit und übernehmen auch einen höheren Anteil der Kosten.

Die zweite sehr wichtige Maßnahme, die wir heute auf den Weg bringen, ist die Er­höhung des Bildungsbonus. Der Bildungsbonus ist jener Zuschlag, den Menschen zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie eine Qualifizierung über das AMS machen, die länger als vier Monate dauert. Wir wissen, dass Qualifizierungen besonders dann nachhaltig wirken und damit eben auch für die Arbeitsuchenden gute Job- und Einkommensperspektiven bieten, wenn sie länger dauern, qualitätsvoll sind, intensiver sind und nicht irgendwelche Schnellsiedekurse, um die Arbeitslosenzahlen zu beschö­nigen.

Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt in Qualifizierung zu investieren. Die Covid-Krise hat uns ganz klar vor Augen geführt, dass die Wirtschaft vor einem Umbruch steht. Vor allem wenn es darum geht, an die Herausforderungen der Zukunft im Bereich Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung und im Bereich Gesundheit und Pflege zu denken, ist klar, dass es hier ein Strukturproblem gibt. Wir brauchen in all diesen genannten Bereichen in Zukunft viel mehr Fachkräfte.

Daher sind auch die 700 Millionen Euro, die nun hier über die sogenannte Corona-Stiftung dem AMS zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, eine gute Investition in unser aller Zukunft. Viele, die sich weiterqualifizieren oder umschulen lassen wollen, und ich weiß das aus meiner Tätigkeit als AMS-Berater, standen bisher vor dem Problem, dass sie sich eine längere Qualifizierung schlichtweg nicht leisten konnten. Mit der Verdreifachung des Bildungsbonus erhöhen wir das Arbeitslosengeld im Schnitt um 19 Prozent und schaffen so die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass sich die Menschen eine längere Ausbildung auch leisten können.

Besonders profitieren werden jene, die aus schlecht bezahlten Ursprungsjobs kommen und daher auch ein entsprechend niedriges Arbeitslosengeld haben, vor allem Frauen, die vielleicht vorher teilzeitbeschäftigt waren oder aufgrund der Lohndiskriminierung, die es am Arbeitsmarkt nach wie vor gibt, ein geringes Arbeitslosengeld beziehen.

Ein Wort noch zum Kontext Mindestsicherung: Es wird oft behauptet, dass AufstockerIn­nen, also Personen, die zum Arbeitslosengeld zusätzlich eine Teilmindestsicherung erhalten, um diese Aufstockung umfallen würden, wenn sie in einer dieser Maßnahmen sind. Das ist so nicht richtig.

Richtig ist, dass sie aus der Mindestsicherung fallen, weil sie während der Kurs­maßnahme mehr bekommen, als die Mindestsicherung ausmacht. Sobald nämlich über das AMS ein Kurs besucht wird, der mindestens 25 Wochenstunden umfasst, und das ist bei längeren Qualifizierungen die Regel, bekommt die Person zumindest DLU – Deckung des Lebensunterhaltes – als Basis. Das sind 26,39 Euro täglich. Zusammen mit dem Bildungsbonus ergibt das mindestens 985 Euro monatlich. Damit ist das Ein­kommen höher als die Mindestsicherung.

Der Bildungsbonus wirkt in mehrfacher Hinsicht sozial. Er erhöht die Einkom­mens­situation während der Ausbildung signifikant und er bietet vor allem für die Zukunft gute Chancen auf einen besseren Job und damit auf ein höheres Einkommen.

Sehr positiv sehe ich auch die Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes. Im Durchschnitt wird dabei der Bezug um 9 Prozent erhöht, was vor allem für armutsgefährdete Menschen in den unteren Einkommens­schichten eine entscheidende Hilfe ist.

Wir fördern Qualifizierung in einem Ausmaß, das wirklich ein ganz neues Level darstellt. Wir bieten damit vielen Menschen neue Chancen und eine neue Perspektive. Wir setzen damit ganz wichtige Impulse für neue Fachkräfte, die wir alle dringend brauchen. Es freut mich auch, dass in diesem Themenfeld wieder mehr gemeinsam agiert wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.10

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr dieses.