17.10

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vize­prä­sident! Liebe Frau Arbeitsministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher via Livestream! Diese zwei Tagesordnungspunkte, die wir heute unter einem verhan­deln, sind zwar inhaltlich zwei ganz unterschiedliche, haben aber zwei Dinge gemein­sam: Ers­tens sind der Bildungsbonus und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Beschlüsse, die wir eben heute zugunsten der Men­schen in unserem Land beschließen werden. Ich glaube, das ist in unser aller Interesse. Zweitens stellen sowohl der Bildungsbonus als auch die Sonderbetreuungs­zeit eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Mein Bundesratskollege Ernest Schwindsackl hat zum Thema Bildungsbonus bereits sehr gut herausgearbeitet, dass Weiterbildung und Qualifikation auf der einen Seite bes­sere Jobchancen für Arbeitnehmer, aber auf der anderen Seite auch flexiblere Einsatz­fähigkeit für die Arbeitgeberseite bedeuten, das heißt, es profitieren wirklich beide davon. Genauso verhält es sich auch mit der Sonderbetreuungszeit. Da möchte ich gerne genauer darauf eingehen und Ihnen zeigen, warum diese sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Win-win-Situation darstellt.

Ganz allgemein ist es für beide Parteien eine Verbesserung, wenn der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, neben den bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zusätzliche Betreu­ungs­zeiten für seine Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen in Anspruch zu neh­men, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig wegfallen, so wie wir es im Frühling hatten. Der Arbeitnehmer kann also kurzfristig von seiner Arbeitspflicht befreit werden, er kann sich um seine Familie kümmern und er kann auch die Sonderbetreu­ungszeit je nach seiner individuellen Situation halbtageweise, tage- oder auch wochen­weise konsumieren. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite – wir haben es schon gehört – bekommt für seine Aufwendungen einen finanziellen Ausgleich, der nun sogar von einem Drittel der Kosten auf 50 Prozent erhöht wird und somit das Modell attrak­tiviert.

Nun kann man als Arbeitnehmervertreter durchaus fordern, dass es einen Rechts­anspruch für die Sonderbetreuungszeit geben sollte. Das haben Sie, liebe SPÖ und FPÖ, auch gemacht, und das ist aus Sicht der Arbeitnehmervertreter, und dazu zähle ich auch, verständlich. Auf der anderen Seite gilt es aber auch zu verstehen, dass die Arbeitgeber gerade in der für sie existenziellen Coronakrise auf die Flexibilität ihrer Arbeitnehmer ganz besonders angewiesen sind und daher im Finden einer passenden Lösung gerne mitreden und entscheiden möchten. Aus diesem Grund stellt diese Lösung speziell für unsere vielen Klein- und Mittelbetriebe einen sehr guten Kompromiss dar.

Die vergangenen Monate haben auch gezeigt, dass es bezüglich der Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit kaum ein Problem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gab. Die AK Vorarlberg beispielsweise hatte zu diesem Thema nahezu keine Anfragen. Das deutet also schon darauf hin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Krise wirklich gut zusammengestanden sind und sehr wohl in der Lage waren, für beide Parteien passende und angemessene Lösungen zu finden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe der BundesrätInnen Schennach und Schumann.)

Bis dato haben nämlich über 25 000 arbeitende Mütter und Väter diese Möglichkeit auch in Anspruch genommen, und es konnten 30 000 Kinder, Menschen mit Behinderung und auch Pflegebedürftige betreut werden. Das Modell hat sich also durchaus bewährt. (Bun­desrätin Hahn: Nein!) In einer Zeit, in der alle Existenzen in Österreich bedroht sind, die der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, ist es, glaube ich, ganz besonders wichtig, dass wir diese Krise auch weiterhin gemeinsam bewältigen und zusammenstehen. Deshalb bitte ich Sie, heute hier mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.14

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. – Bitte, Herr Kollege.