17.47

Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher, und bei diesem Tagesordnungspunkt ganz besonders: Liebe Familien! Wenn wir heute über zwei Änderungen des Familienlasten­ausgleichs­gesetzes debattieren, dann diskutieren wir eine Änderung, von der wir uns, glaube ich, alle wünschen würden, dass sie gar nicht notwendig wäre, weil sie mit sehr, sehr vielen Einzelschicksalen verbunden ist; wir können da nur einen kleinen Beitrag leisten. Weiters diskutieren wir eine Änderung, die eigentlich schon längst notwendig ist.

Was diese beiden Änderungen aber jedenfalls gemeinsam haben, ist, dass sie wichtige Beschlüsse sind, dass es richtige Entscheidungen sind und dass sie vor allem – und ich glaube, das ist das Wichtigste – ganz direkt unseren Familien und unseren jungen Men­schen in Österreich zugutekommen.

Lassen Sie mich zuerst zu dem kommen, was aus meiner Sicht schon längst notwendig ist: Wir beschließen heute die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Zuverdienst­möglichkeit zur Familienbeihilfe von derzeit 10 000 Euro jährlich auf künftig 15 000 Euro jährlich, also um satte 50 Prozent. All jene hier im Raum, die vielleicht auch einmal studiert haben, kennen sie und können sich vermutlich noch an diese Frage erinnern: Arbeitest du schon oder studierst du eigentlich noch?

Vielleicht ist es dem einen oder anderen da ähnlich ergangen wie mir und er oder sie hat sich immer ein bisschen schwergetan, diese Frage eindeutig zu beantworten, weil es schon wichtig war, früh Berufspraxis zu sammeln, weil es darum gegangen ist, ein Stückchen Eigenständigkeit, Unabhängigkeit zu gewinnen oder – das möchte ich auch ansprechen – weil es schlichtweg keine andere Möglichkeit gegeben hat und keine Option war, nur zu studieren. Studierende, die nebenbei arbeiten, sind heute längst kein Einzelphänomen. Wir haben es vorhin schon gehört: Laut der Studierenden-Sozial­erhebung arbeiten 65 Prozent aller Studierenden in Österreich neben ihrem Studium.

Ich freue mich wirklich sehr, dass wir für sie alle heute die Rahmenbedingungen deutlich verbessern, und zwar rückwirkend mit Anfang des Jahres. Wir geben ihnen mehr Flexi­bilität, neben dem Studium etwas zu arbeiten und dabei ganz wertvolle Erfahrungen zu sammeln, wir fördern all jene, die bereit sind, mehr zu leisten. Ich glaube, wir leisten auch einen kleinen Beitrag gerade für die gern zitierte Generation Praktikum, um einfach fairere Gehaltsmodelle zu ermöglichen.

Der Beschluss kommt aber nicht nur den Studierenden zugute. Er kommt allen Men­schen zugute, die in Ausbildung sind und Familienbeihilfe beziehen, und damit ganz besonders auch Menschen mit Behinderungen, für die das oft sozusagen der erste Arbeitsversuch ist, der da inbegriffen ist.

Seit 2011 wurde diese Zuverdienstgrenze nicht erhöht. Heute erhöhen wir sie auf 15 000 Euro. Wir tun das gemeinsam, so entnehme ich es dem, was wir im Ausschuss schon gesehen haben.

Wir setzen damit auch einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Regierungsprogramm um, und so gibt es, glaube ich – und das ist das Wichtigste –, gerade zum Semester­beginn an den Unis eine wirklich gute Nachricht für alle Studierenden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Damit darf ich noch zur zweiten Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz kommen, die wir heute beschließen werden, eben die Erhöhung des Familienhärtefonds auf 100 Millionen Euro. Notwendig wird diese Erhöhung leider, weil die Zahl der Antrag­stellungen wesentlich höher ist, als man ursprünglich angenommen hat. Bereits jetzt ist absehbar, dass die bisher budgetierten Mittel von 60 Millionen Euro nicht ausreichen werden.

Ich glaube, so schmerzhaft es ist, dass so viele Menschen und so viele Familien in Österreich von der Coronapandemie besonders betroffen sind, so wichtig ist es, glaube ich, dass wir ihnen wirklich Unterstützung bieten, dass wir ihnen jetzt unter die Arme greifen. Ich möchte deswegen einen ganz besonderen Dank an das Team rund um unsere Familienministerin Christine Aschbacher aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bereits jetzt sind 50 000 Anträge eingebracht worden; im Durchschnitt, wir haben es heute auch schon gehört, werden 1 250 Euro pro Familie ausbezahlt. Ich glaube, wir haben damit wirklich eine effektive, hilfreiche Entlastung in einer besonders belastenden Situation erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, welch unbezahlbaren Beitrag gerade die Familien in dieser Situation, in dieser größten Gesundheitskrise bisher geleistet haben und welch besonders hohe Belastung sie be­dingt durch Homeoffice, durch Homeschooling, durch Mehrfachbelastungen spüren. Ich freue mich, dass wir neben den beiden Änderungen, die wir heute beschließen werden, auch einen durchaus kleinen, aber sehr wichtigen Beitrag geleistet haben und den Familien diese Wertschätzung mit dem Kinderbonus, der österreichweit mit Anfang Sep­tember ausbezahlt worden ist, gezeigt haben. 1,8 Millionen Kinder haben von dieser direkten Auszahlung in Höhe von 360 Euro pro Kind profitiert. Allein bei mir daheim, im Bezirk Mödling, waren es über 24 000 Kinder. Das alles gibt es zusätzlich zum Schulstartgeld, das ja für die 6- bis 15-Jährigen ohnehin jährlich ausbezahlt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

„Tu zuerst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmög­liche“, hat Franz von Assisi gesagt. Ich glaube, das kann ein guter Leitsatz sein, wenn wir an die kommenden Wochen und Monate denken, dafür, dass wir heute notwendige Maßnahmen setzen und dass wir auch in Zukunft alles Mögliche tun, um unsere Familien bestmöglich durch diese Zeit zu bringen, denn gerade die Familien sind es, die schon jetzt oft das Unmögliche leisten.

Ich freue mich, wenn wir sie unterstützen, sie gemeinsam durch diese Zeit begleiten und damit auch gemeinsam aus der Krise und in die Zukunft gehen. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.53

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. – Bitte, Frau Kollegin.