18.08

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es gibt wahrscheinlich niemanden in Österreich, der nicht in irgendeiner Form von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen war, ist und leider auch sein wird.

Gerade die Familien wurden in den letzten Monaten vor sehr große Herausforderungen gestellt: den Wegfall von weitreichenden Kinderbetreuungsangeboten, Homeschooling, die Feriengestaltung und die Sorgen um die Gesundheit der Liebsten. Zu diesen schon sehr großen Belastungen kam die Sorge um die Sicherung der finanziellen Existenz. Da konnte durch den Familienhärtefonds, der im Frühjahr ins Leben gerufen worden ist, Abhilfe geschaffen werden. Durch die Zuwendungen aus dem Fonds werden die Ein­kommensverluste ausgeglichen, die durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bei den Familien entstehen. Der Ausgleich ist gedeckelt, sodass in der Höchstauszahlung spezi­fische Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

In vielen Gesprächen hat sich gezeigt, dass es bei vielen Familien sogar eine Punkt­landung war, dass die Verluste fast zu 100 Prozent ausgeglichen worden sind. 105 000 Familien – da wurde heute einmal eine falsche Zahl genannt – haben bis September versucht, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

55 Prozent der Anträge dieser 105 000 Familien, also 58 000 Anträge – mehr als die Hälfte –, sind bislang positiv beschieden und auch schon zur Auszahlung freigegeben worden. 25 500 Anträge, das sind 24 Prozent, waren, so haben wir es heute gehört, laut Ministerium vollständig, und rund 15 Prozent, 16 000 Anträge, sind abgelehnt worden. 7 000 Anträge sind neben den unvollständigen Anträgen noch in Bearbeitung.

Wenn man das Geld nicht bekommt oder lange drauf wartet, ist das natürlich eine hohe Belastung für die Familien, man muss aber auch sehen: 105 000 Anträge müssen bearbeitet werden, und die Ämter, die Behörden, die zuständigen Stellen sind nicht mit den Personalressourcen für dieses Arbeitsvolumen ausgestattet gewesen. Ich glaube, wichtig ist, dass das Geld ankommt, und es ist natürlich ärgerlich, wenn es lange dauert, aber auch da muss ich sagen, dass ich durch persönliche Rückmeldungen erfahren habe, dass viele Anträge, die ordnungsgemäß und vollständig eingelangt sind, sehr rasch abgewickelt wurden, also in kürzester Zeit.

Was mir allerdings verbesserungswürdig erscheint ist die Nachvollziehbarkeit bei der Errechnung der ausbezahlten Summe. Es gibt ein Erledigungsschreiben, dem ist aber die angeführte Berechnung nicht beigelegt, und so kommt es, dass Familien unsicher sind, bei der Hotline anrufen – die es natürlich gibt – und dann wieder ein persönliches Gespräch führen müssen. Also in der Arbeitsabwicklung hätte es wahrscheinlich einen gewissen Sinn, wenn man eine Erklärung dazulegt, wofür man das Geld bekommen hat, weil das wahrscheinlich viele Anrufe und Rücksprachen vermeiden würde.

Über die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist von meinen Vorrednerinnen schon ausreichend gesprochen worden und die Erhöhung ist natürlich absolut begrüßenswert. Besonders wichtig scheint es mir für Menschen mit erheblichen Behinderungen, die die erhöhte Familienbeihilfe teilweise noch länger beziehen, dass auch sie jetzt in den Genuss einer erhöhten Zuverdienstgrenze kommen.

Alles in allem sind das zwei sehr sinnvolle Beschlüsse, die sehr vielen Menschen zugutekommen werden, und keiner von uns wird sich weigern, dem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.12

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bun­desrat Stefan Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.