11.14

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss mich ja beim Kollegen Steiner bedanken. Wie wir wissen, wurde im Rheinland der Karneval abgesagt, aber die Büttenreden bekomme ich ja immer hier geliefert, also gibt es keinen Verlust des Karnevals. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Bundesrat Steiner: Lass dir einmal was Neues einfallen, das hast du letztes Mal auch schon gesagt!)

Eine Frage, die mir in der Vergangenheit oft gestellt wurde: Welche Kinderkrankheiten haben Sie durchgemacht? Dann musste ich immer überlegen – Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten – und auf die Auskunft meiner Eltern vertrauen, denn die kindliche Erin­nerung kann ja oft trügerisch sein. Später dann, als Impfstoffe gegen diese Krankheiten verabreicht wurden, wurden diese Impfungen im besten Fall – und ich betone: im besten Fall – in Impfausweisen gemeinsam mit anderen notwendigen Impfungen dokumentiert. Waren es in den 1990er-Jahren, als meine Kinder klein waren, gefühlte zehn Impfungen, die die Kinder im Laufe ihres Aufwachsens erhielten, sind es heute deutlich mehr.

Nun komme ich zur wichtigen Dokumentation dieser Impfungen: Auch da sollten wir mit der Zeit gehen. Ein elektronischer Impfpass ermöglicht uns das in vielerlei Hinsicht. Die Vorteile sind leicht erkennbar: Zuerst gibt es natürlich den persönlichen Nutzen, es gibt kein Verlieren der Daten, die Eintragung passiert automatisiert. Es gibt eine Erinne­rungsfunktion und somit im besten Fall auch kein Ablaufen des Impfschutzes mehr. Wer kennt ihn nicht, den Schreckmoment, nach einem Unfall nicht zu wissen, wann die letzte Tetanusimpfung war? Oder haben Sie bei einem Unfall Ihren Impfausweis dabei? Ich hatte das zumindest noch nie.

In Zukunft müssen wir uns darum nicht mehr kümmern, und noch weitere Vorteile liegen klar auf der Hand: Wir legen ein zentrales Impfregister an. Daten des Impfregisters dürfen zu statistischen Zwecken pseudonymisiert verwendet werden. Das lindert auch den Druck bei Ländern und Bund, denn dadurch wird es möglich, sich einen Überblick über etwaige Durchimpfungsraten zu machen, die bis jetzt leider immer noch anhand von Hochrechnungen in Simulation erstellt werden. Es wird in Zukunft ebenso möglich sein, Titerbestimmungen in den Impfpass einzutragen. (Bundesrat Steiner: Das brauchen wir alles nicht, derartig viele persönliche Daten zu sammeln!) Wir sehen, das ist ein zeitgemäßes Register mit weitreichendem Nutzen für alle.

In Bezug auf die Umsetzung werden nach Gesetzwerdung konkrete Pilotprojekte gestartet, die zum Ziel haben, nach und nach alle in Zukunft durchgeführten und auch in der Vergangenheit liegenden Impfungen zu erfassen. Auch da möchte ich Kollegen Steiner, dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, widersprechen. Der Experte des Ministeriums hat ganz klar darüber gesprochen, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, anhand valider Daten aus den Impfausweisen diese Daten ins elektronische Impfregister nachzutragen. (Bundesrat Steiner: Nein! Stimmt ja nicht!) Sehr wohl! Wir waren im selben Ausschuss. (Bundesrat Steiner: Nein! Was redest für einen Schwach­sinn! Oh-Rufe bei der SPÖ.) Begonnen wird nun entgegen des ursprünglichen Plans mit der Grippeimpfung. (Bundesrat Steiner: Tatsächliche Berichtigung!) Das wird auch die Erleichterung bringen, etwaige Covid-Erkrankungen selektieren zu können.

Zum Schluss noch ein paar Sätze zur Befürchtung, dass sich aufgrund des elektro­nischen Impfpasses etwaige Reisebeschränkungen ergeben könnten, die Kollege Steiner auch angesprochen hat. Auch da wurde im Ausschuss von Experten des Ministeriums ausdrücklich betont, dass es sich nur um eine Umstellung der Dokumentation von Papier auf digital handelt und dass in den bestehenden Rechtsbestand nicht eingegriffen wird. Kommt es zur Reisebeschränkung, braucht es dazu ein Gesetz, das hängt nicht vom elektronischen Impfausweis ab. (Beifall bei BundesrätInnen von Grünen und ÖVP. Bundesrat Steiner: Habe ich nie behauptet!) – Das haben Sie behauptet!

Sie sehen, der elektronische Impfpass ist auf jeden Fall zu begrüßen. Er wird eine erhebliche Erleichterung in vielen Bereichen bringen. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.19

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Bundesrat Steiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.