14.17
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Sommer, am 24. Juni, haben wir hier im Haus bei sinkenden Infektionszahlen beschlossen, dass die Möglichkeit bestehen soll, Kredite zu stunden und das Stellen von Insolvenzanträgen auszusetzen, und das bis zum 31. Oktober 2020. Das hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Jetzt aber, da die Krise leider noch nicht überwunden ist, scheint es mehr als logisch, dieses taugliche Instrument noch einmal bis zum 31. Jänner 2021 zu verlängern. Damit helfen wir Menschen und Unternehmen, die in guten Zeiten Verbindlichkeiten eingegangen sind, die sie jetzt in dieser völlig unvorhersehbaren schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht mehr bedienen können.
Mit der Verlängerung dieser Fristen nehmen wir aus zahlreichen Haushalten und Unternehmen den Druck der Ratenverpflichtungen und verhindern vorzeitige Insolvenzverfahren, die nach einer Stabilisierung der Verhältnisse wohl nicht mehr notwendig sein werden.
Das Gute an dieser Maßnahme ist sicherlich auch, dass durch die Aussetzung der Rückzahlung von Kreditraten kein Rucksack an Ratenrückständen aufgebaut wird, sondern sich die Kreditlaufzeiten schlicht verlängern. Die Zinsen sind natürlich weiterhin an den Kreditgeber zu leisten.
Die heute zu beschließende Verlängerung ist gut und sinnvoll und schafft die Möglichkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Ich hoffe deshalb auf breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.19
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.