14.46

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Nach diesem Rundumschlag mit ungeprüften Anschuldigungen und Märchen möchte ich nun wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen und wieder zur Tagesordnung hinführen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Der Gesetzesbeschluss auf Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes zielt darauf ab, KreditnehmerInnen, die aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwie­rigkeiten geraten sind, weiterhin zu entlasten. Wir haben es schon gehört: In diesem Sinn soll nun die Frist für die Leistungsverpflichtung um drei Monate erstreckt werden, konkret also auf den 31. Jänner 2021. Im gleichen Ausmaß erstreckt werden sollen auch die Fristen betreffend die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung sowie die Aussetzung betreffend Kredite nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz. Private Haushalte und Kleinunternehmen, die vor dem 15. März Kredite aufgenommen haben, werden aufgrund der Pandemie dadurch nicht in die Fälligkeitsfalle tappen.

Sehr viele rechtschaffene Menschen in Österreich sind aufgrund der Pandemie in Exis­tenznöte geraten. Viele haben ihre Arbeit verloren, und Unternehmerinnen und Unter­nehmer leiden unter Umsatzrückgängen oder mussten sogar ihren mit viel Engagement gegründeten Betrieb wieder zusperren. Daher ist diese gesetzliche Fristverlängerung dringend notwendig. Wir haben wahrlich schwierige Zeiten hinter uns und wahrscheinlich noch für einige Zeit vor uns. Wir haben in den letzten Monaten ein Bündel an Maß­nahmen mit dem Ziel verabschiedet, die Gesundheit zu schützen, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu retten.

Die aktuelle Situation kennen Sie alle: Die Infektionszahlen steigen, die wirtschaftliche Situation ist nach wie vor schwierig, aber wir sehen auch, dass die Hilfsmaßnahmen wirken. Diese Kreditstundungen tragen dazu bei. Es werden die Laufzeiten automatisch verlängert, und klar ist auch, dass Verzugszinsen nicht anfallen. Um den Menschen und den Unternehmen zu helfen, die in guten Zeiten Verbindlichkeiten eingegangen sind, die sie jetzt in dieser unvorhersehbaren, schwierigen Situation nicht mehr bedienen können, haben wir ja ursprünglich gemeinsam diese Bestimmungen im COVID-19-Justiz-Begleit­gesetz geschaffen. Mit der Verlängerung dieser Fristen können wir vielen die enormen Sorgen nehmen und gleichzeitig vorzeitige Insolvenzverfahren verhindern, die nach einer Stabilisierung der Verhältnisse wahrscheinlich nicht mehr notwendig werden.

Diese Regelung gibt jenen Luft zum Atmen, denen jetzt unverschuldet das Wasser bis zum Hals steht. Sie hilft ihnen, weiter durchzutauchen, bis die wirtschaftlichen Verhält­nisse stabil sind, dann können sie auch die Rückzahlungen wieder aufnehmen.

Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Redebeitrag verabschiede ich mich aus diesem Haus. Ich möchte Ihnen allen danken, die Sie sich auf welche Weise auch immer für unser Land und seine Bürger einsetzen. Mir waren Bereiche wie Se­niorenpolitik, Pflege, Föderalismus, Dezentralisierung, Kunst und Kultur ein Herzens­anliegen. Weiterhin werde ich mich besonders der Seniorenpolitik in Innsbruck widmen und auch den Kampf gegen die Einsamkeit, den ich dort schon intensiviert habe, noch verstärken. Gemeinsam geht alles besser, das wissen Sie.

Mit meinem Dank möchte ich aber auch eine Bitte aussprechen; gerade die heutige Sitzung bietet mir wieder Anlass dazu. Bitte verlieren wir in unseren Debatten nicht den Respekt voreinander! Jeder hat seine Meinung, die er auch sagen soll und sagen muss, aber vergessen wir nicht: Die Menschen draußen, die wir alle vertreten, sie wollen Fakten und Debatten, in denen man erkennt, wofür oder wogegen ein Mandatar steht. Respektlosigkeit, Anpatzen, primitive Zwischenrufe sollten im Hohen Haus nichts verloren haben. Freie Rede ja, Verunglimpfungen nein! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Ich habe hier so viel Gutes erlebt, ich muss es sagen: hochinteressante Debatten, tief­gehende Diskussionen, Kollegialität, freundschaftliches Entgegenkommen. Bitte bewah­ren Sie das auch weiterhin! Die Wähler daheim danken es uns, denn sie wollen Lö­sungen der Probleme, aber keinen Streit. Den Ruf der Politiker bestimmen wir durch unser Verhalten auch selbst mit – und: Letztlich zählt immer der Mensch! Alles Gute Ihnen allen, und bleiben Sie bitte gesund! (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

14.52

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Sehr geehrte Frau Bundesrätin, liebe Klara! Du hast die Würde dieses Hauses immer hochgehalten, du bist ein wertvolles und hoch angesehenes Mitglied dieses Bundesrates  noch, sage ich, du bist es ja Gott sei Dank noch bis November. Du warst und bist eine großartige Kollegin. Alles, alles Gute, du wirst uns sehr, sehr fehlen! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrätin Neurauter erhebt sich von ihrem Sitz und verbeugt sich.)

Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.