14.53

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesräte und Bundesrätinnen! Ich freue mich ganz besonders, dass wir heute über diesen vorliegenden Beschluss des Nationalrates zum vorliegenden Initiativantrag sprechen können.

Auf den ersten Blick wirkt es ja nur wie eine Fristverlängerung, aber diese Frist­ver­längerung hat für ganz viele Menschen ganz wichtige Konsequenzen. Wir haben es jetzt schon mehrfach gehört, auch in den unterschiedlichen Reden: Die Coronakrise hat einfach immer stärker und deutlicher werdende Auswirkungen, insbesondere wirtschaftliche Auswirkungen: wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen, aber auch für viele, viele Menschen. Deswegen ist es notwendig, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um vielleicht hier und da eine gewisse Abhilfe zu schaffen.

So haben wir Kredite von privaten KreditnehmerInnen oder Kleinstunternehmen, deren Einkommensausfälle aufgrund der Coronakrise eine Zins- und Tilgungsleistung unmög­lich machen, gestundet, und zwar seit dem 1. April. Da diese Stundung jetzt auslaufen würde, haben wir uns überlegt, dass es notwendig wäre, das bis Ende Jänner zu verlän­gern, um den Menschen eine noch ein bisschen längere Verschnaufpause zu geben. Wir sehen, die Coronakrise ist nicht vorbei, wir sehen, die wirtschaftlichen Auswirkungen haben immer noch Folgen, und daher wird es notwendig sein, diese Fristverlängerung zu gewähren.

Aus denselben Gründen haben wir eine weitere Frist verlängert, nämlich jene für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei einer Überschuldung. Viele haben es schon angesprochen und es war heute auch in den Medien immer wieder Thema, es ist deutlich spürbar und sichtbar: Viele UnternehmerInnen haben große Sorgen, haben Angst vor der Insolvenzwelle. Wenn einmal die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausläuft, fürchten ganz viele Unternehmerinnen und Unternehmer, dass sie Insolvenz anmelden müssen.

Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass das Insol­venzrecht in Österreich insoweit reformiert wird, dass insbesondere auch die Restruktu­rierungsrichtlinie so rasch wie möglich umgesetzt wird. Wir haben da seitens der EU zwar die Vorgabe, erst Mitte, Ende nächsten Jahres fertig zu werden, wir möchten aber schauen, dass wir mit diesem Jahr mit der Umsetzung fertig sind, sodass diese Re­strukturierungsrichtlinie umgesetzt wird, wenn die Aussetzungsfrist ausläuft, und wir ein neues, modernes Insolvenzrecht haben, das vielen UnternehmerInnen auch eine zweite Chance bietet.

Wir wissen, Corona war ein Schlag gegen die Zahlungsfähigkeit vieler Menschen, und wir hoffen, mit diesen Maßnahmen eine gewisse Abhilfe zu ermöglichen.

Für die Arbeit möchte ich mich naturgemäß wieder bei den Beamtinnen und Beamten meines Hauses bedanken, denen es wieder gelungen ist, in kürzester Zeit Maßnahmen zu setzen und unter Hochdruck und in kurzer Zeit gewisse Maßnahmen und Gesetze zu erarbeiten.

Ich hoffe sehr, dieser Antrag findet bei Ihnen allen Zustimmung, und danke auch für Ihre Beiträge. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.57

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.