15.09

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres hat eine lange Tradition.

Im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2020 werden wichtige Vorhaben zu aktuellen Herausforderungen im Ressort Justiz präsentiert, die während des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes weiter voran­getrieben werden. Ich möchte aus diesem Programm, das sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht umfasst, vor allem drei Initiativen zur Digitalisierung herausgreifen, die aus österreichischer Sicht sehr positiv bewertet werden.

Es soll im Rahmen der Europäischen Zustellungsverordnung den großen technischen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung Rechnung getragen werden und ein ver­stärkter Einsatz elektronischer Mittel bei der Übermittlung und Zustellung von Schrift­stücken in einen anderen Mitgliedstaat ermöglicht werden. Das bedeutet vor allem für grenzüberschreitende Gerichtsverfahren, dass diese einfacher, schneller und kosten­günstiger geführt werden können.

Ähnliches gilt für die Europäische Beweisaufnahmeverordnung, in der die grenzüber­schreitende mittelbare und unmittelbare Beweisaufnahme, wie zum Beispiel die Ver­nehmung von Zeugen oder die Prüfung von Urkunden, geregelt ist. Auch da sollen die Errungenschaften der Digitalisierung nutzbar gemacht werden. So soll die Kom­mu­ni­kation zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Gericht verpflichtend auf elektronischem Weg erfolgen. Auch die unmittelbare Beweisaufnahme soll primär per Videokonferenz erfolgen, vorausgesetzt, es erscheint im Einzelfall als geeignet.

Mit der Gesetzesinitiative Digital Services Act soll die E-Commerce-Richtlinie mit dem Ziel überarbeitet werden, dass die Rechte der von illegalen Inhalten betroffenen Per­sonen gestärkt werden. In diesem Licht ist auch das jüngste Gesetzespaket von Justiz­ministerin Zadić und Bundesministerin Edtstadler gegen Hass im Netz zu sehen. Das Löschen von Hasspostings soll so einfacher ermöglicht werden, und Plattformen wie Facebook sollen endlich stärker in die Verantwortung genommen werden. Für von Hass im Netz Betroffene soll es ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geben. Sie können ein ausgefülltes Formular, das von der Website des Justizministeriums herun­tergeladen werden kann, an das Gericht schicken. Der Richter kann dann ohne münd­liche Verhandlung und Anhörung der Gegenseite einen Unterlassungsauftrag erteilen, wenn sich die Rechtsverletzung schlüssig aus den Angaben ableiten lässt. Der Auftrag richtet sich gegen die Täterin beziehungsweise den Täter und die Plattform. Sollten sie die Beleidigung nicht löschen, kann Exekution geführt werden.

Die Plattformen müssen ein Meldesystem errichten, wo Betroffene die Löschung von Postings beantragen können. Die Löschung muss innerhalb eines Tages erfolgen, wenn die Rechtswidrigkeit bereits für einen juristischen Laien offenkundig ist. Ist eine nähere Prüfung notwendig, beträgt die Frist sieben Tage. Zudem müssen die Plattformen in regelmäßigen Berichten festhalten, welche Anträge auf Löschung gestellt wurden und wie damit verfahren wurde.

Diese Beispiele zeigen vor allem eines: die bedeutende Rolle der Digitalisierung in unserer Gesellschaft. Es zeigt sich vor allen Dingen auch – weil ich meinem Vorredner gerne widersprechen möchte –, dass im Justizministerium sehr wohl gearbeitet wird, nämlich auch trotz der massiven Herausforderung, die diese Pandemie darstellt.

Um noch einmal auf die Digitalisierung zurückzukommen: Ich glaube, dass die auch in Zeiten von Corona in vielen Dingen eine wesentliche Hilfe war und dass sie weiter vorangetrieben werden muss, und ich glaube, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.13

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke.

Ich darf nun Herrn Bundesrat Dr. Peter Raggl ans Rednerpult bitten. – Bitte.