5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und we­sentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsge­setz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird (360 d.B. und 383 d.B. sowie 10432/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Ich bitte um den Bericht.