Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die über das Fernsehen zugeschaltet sind! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des National­rates vom 14. Oktober 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schuss­waffen, Schusswaffenkennzeichnungsgesetz, erlassen und das EU-Polizeikooperations­gesetz geändert wird.

Worum geht es? – Es geht im Wesentlichen um eine bessere Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen zur Vorbeugung und zur Verhinderung von missbräuchlicher Verwendung. (Präsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. No­vember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte, Herr Bun­desrat, ich erteile es Ihnen.