18.37

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Vor gerade einmal drei Tagen kam es im Herzen Wiens zu einem abscheulichen und abstoßenden Terroranschlag, als ein Schwerbewaffneter willkürlich Feuer auf Passanten eröffnete. Was darauf folgte, waren viele nervenaufreibende Stunden mit riesigem Polizeiaufgebot. Leider sind mehrere To­desopfer und teils schwer Verletzte die traurige Bilanz dieses Montagabends. Ich möchte den Hinterbliebenen der Getöteten auch noch mein Beileid ausdrücken und den Ver­letzten eine schnelle und umfassende Genesung wünschen. Ein großer Dank gilt allen Einsatzkräften, die Übermenschliches geleistet und noch Schlimmeres verhindert ha­ben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Ziel dieses Anschlags war Terror – Terror, der verunsichern soll, Terror, der Angst machen soll, Terror, der unsere Gesellschaft spalten soll. Dieser Anschlag steht gegen alles, wofür wir stehen – für die Freiheit, für ein Leben in Frieden und Sicherheit, für eine Gesellschaft, die zusammenhält. Es muss unser aller Ziel sein, zu verhindern, dass sich solche Szenen wiederholen.

Nun gilt es, die Hintergründe dieser Tat zu beleuchten. Dabei müssen wir uns unter an­derem die Frage stellen, wie der Täter und seine etwaigen Komplizen an die Schuss­waffen kamen, mit denen so viel Leid und Zerstörung angerichtet werden konnte. Die Europäische Union hat diese Problematik schon vor einiger Zeit zu Recht erkannt und setzt nun mit der EU-Waffenrichtlinie eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung solcher möglichen terroristischen Akte. Diese Richtlinie setzen wir in Österreich nun in Form des Schusswaffenkennzeichnungsgesetzes um. Wären die Waffen sowie die Munition bei diesem Attentat am Montagabend gekennzeichnet gewesen, wie es dieses Gesetz vor­sieht, hätten die Ermittler einen entscheidenden Vorteil. Die Herkunft der Waffen und der Munition wäre einfacher zu identifizieren, und die Verantwortlichen beziehungsweise et­waige Unterstützer des Attentäters könnten schneller ausgeforscht und an die Justiz überführt werden.

An diesem Punkt, Herr Kollege Leinfellner von der FPÖ, muss ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht nur um legalen Waffenbesitz oder nicht legalen Waffenbesitz: Auch wenn man eine Waffe nicht legal besitzt, muss man an Munition kommen. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Daher ist es wichtig, dass auch die Munition gekennzeichnet ist.

Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz geht, wie bereits erwähnt, auf die entspre­chenden Vorgaben der EU-Waffenrichtlinie sowie der Durchführungsrichtlinie zur Festle­gung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen zurück und dient somit der Umsetzung von europäischem Recht. Im Wesentlichen soll mit der Vorlage eine Kennzeichnungspflicht eingeführt wer­den, wenn Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen wie zum Bei­spiel der Lauf, die Trommel oder der Verschluss einer Schusswaffe in Österreich in Ver­kehr gebracht werden.

Schusswaffen, deren Bestandteile sowie die Munition sollen künftig eindeutig und um­fassend gekennzeichnet werden. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen erleichtert und die missbräuchliche Verwendung zu kriminellen Zwecken bekämpft wer­den. Die Vorlage dient der Verbrechensbekämpfung und somit der Gewährleistung un­serer Sicherheit, sie erleichtert und beschleunigt das Ausfindigmachen von Waffenbe­sitzern. Bei der Vorlage handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Eindämmung von Terrorismus und Kriminalität, weshalb sie zu begrüßen ist.

Positiv hervorheben möchte ich, dass die Gesetzesbestimmungen so ausgestaltet sind, dass die Eingriffe in das Privateigentum möglichst gering gehalten werden – durch die vorgesehene Übergangsregelung, nach der Schusswaffen, die bereits vor dem 14. Sep­tember 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Zudem sind auch Ausnahmen für bereits im EWR oder in der Schweiz gekennzeichnete Schusswaffen, für historische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen vorgesehen. Weiters gibt es auch eine Ausnahme von der Kennzeich­nungspflicht beim Erwerb von Schusswaffen durch die Streitkräfte, die Polizei und die Behörden.

Wie bereits einleitend erwähnt handelt es sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer unionsrechtlichen Vorgabe. Die Vorlage wurde praxisnah ausgestaltet, insbeson­dere mit den enthaltenen Übergangsregelungen, sodass der Verwaltungsaufwand mög­lichst gering gehalten werden soll. Das Vorhaben geht nicht über die verpflichtende Um­setzung des Unionsrechts hinaus; Gold Plating wurde vermieden. Dieses neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

Abschließend kann ich zu dieser Vorlage sagen: Wenn nur ein zukünftiges Gewalt­verbrechen verhindert wird, wenn nur ein Leben gerettet wird, hat sich dieses Gesetz bereits bezahlt gemacht. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesra­tes Spanring.)

Die zweite Gesetzesvorlage, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist eine Abänderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes. Das EU-Polizeikooperationsge­setz durchläuft aufgrund der Frontex-Verordnung eine Novellierung. Frontex, die Euro­päische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, ist das EU-Expertisezentrum für das integrierte Grenzmanagement und koordiniert und unterstützt als solches die EU-Mit­gliedstaaten bei ihren operativen Aktivitäten an den Land-, See- und Flughafenaußen­grenzen des Schengenraums. Die integrierte europäische Grenzverwaltung umfasst Maßnahmen in Drittstaaten wie die gemeinsame Visumspolitik, Maßnahmen in Zusam­menarbeit mit Nachbarländern, Kontrollmaßnahmen an Außengrenzen, Risikoanalyse sowie Maßnahmen im Schengenraum und im Bereich der Rückkehr.

Die personelle Ausstattung von Frontex bedingt nun Adaptierungen. Es soll ermöglicht werden, dass sogenanntes Statutspersonal von Frontex – das heißt direkt bei Frontex angestelltes Personal – künftig mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben im österreichischen Bundesgebiet betraut werden kann. Dies gilt auch für die anderen EU-Länder. Das heißt, die Frontex-Bediensteten können auch in jedem anderen EU-Land eingesetzt werden.

Diese beiden Gesetzesvorlagen haben das Ziel, unsere Polizei zu unterstützen und unser aller Sicherheit zu stärken, denn wenn die vergangenen Tage eines gezeigt ha­ben, dann ist das, dass die Sicherheit ein wertvolles Gut ist und ihre Erhaltung für uns oberste Priorität haben muss. Aus all diesen Gründen unterstütze ich die beiden gegen­ständlichen Gesetzesvorlagen, und ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen dazu einladen, diesen beiden Anträgen ebenfalls zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.45

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.