18.37
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Vor gerade einmal drei Tagen kam es im Herzen Wiens zu einem abscheulichen und abstoßenden Terroranschlag, als ein Schwerbewaffneter willkürlich Feuer auf Passanten eröffnete. Was darauf folgte, waren viele nervenaufreibende Stunden mit riesigem Polizeiaufgebot. Leider sind mehrere Todesopfer und teils schwer Verletzte die traurige Bilanz dieses Montagabends. Ich möchte den Hinterbliebenen der Getöteten auch noch mein Beileid ausdrücken und den Verletzten eine schnelle und umfassende Genesung wünschen. Ein großer Dank gilt allen Einsatzkräften, die Übermenschliches geleistet und noch Schlimmeres verhindert haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Das Ziel dieses Anschlags war Terror – Terror, der verunsichern soll, Terror, der Angst machen soll, Terror, der unsere Gesellschaft spalten soll. Dieser Anschlag steht gegen alles, wofür wir stehen – für die Freiheit, für ein Leben in Frieden und Sicherheit, für eine Gesellschaft, die zusammenhält. Es muss unser aller Ziel sein, zu verhindern, dass sich solche Szenen wiederholen.
Nun gilt es, die Hintergründe dieser Tat zu beleuchten. Dabei müssen wir uns unter anderem die Frage stellen, wie der Täter und seine etwaigen Komplizen an die Schusswaffen kamen, mit denen so viel Leid und Zerstörung angerichtet werden konnte. Die Europäische Union hat diese Problematik schon vor einiger Zeit zu Recht erkannt und setzt nun mit der EU-Waffenrichtlinie eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung solcher möglichen terroristischen Akte. Diese Richtlinie setzen wir in Österreich nun in Form des Schusswaffenkennzeichnungsgesetzes um. Wären die Waffen sowie die Munition bei diesem Attentat am Montagabend gekennzeichnet gewesen, wie es dieses Gesetz vorsieht, hätten die Ermittler einen entscheidenden Vorteil. Die Herkunft der Waffen und der Munition wäre einfacher zu identifizieren, und die Verantwortlichen beziehungsweise etwaige Unterstützer des Attentäters könnten schneller ausgeforscht und an die Justiz überführt werden.
An diesem Punkt, Herr Kollege Leinfellner von der FPÖ, muss ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht nur um legalen Waffenbesitz oder nicht legalen Waffenbesitz: Auch wenn man eine Waffe nicht legal besitzt, muss man an Munition kommen. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.) Daher ist es wichtig, dass auch die Munition gekennzeichnet ist.
Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz geht, wie bereits erwähnt, auf die entsprechenden Vorgaben der EU-Waffenrichtlinie sowie der Durchführungsrichtlinie zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen zurück und dient somit der Umsetzung von europäischem Recht. Im Wesentlichen soll mit der Vorlage eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, wenn Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen wie zum Beispiel der Lauf, die Trommel oder der Verschluss einer Schusswaffe in Österreich in Verkehr gebracht werden.
Schusswaffen, deren Bestandteile sowie die Munition sollen künftig eindeutig und umfassend gekennzeichnet werden. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen erleichtert und die missbräuchliche Verwendung zu kriminellen Zwecken bekämpft werden. Die Vorlage dient der Verbrechensbekämpfung und somit der Gewährleistung unserer Sicherheit, sie erleichtert und beschleunigt das Ausfindigmachen von Waffenbesitzern. Bei der Vorlage handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Eindämmung von Terrorismus und Kriminalität, weshalb sie zu begrüßen ist.
Positiv hervorheben möchte ich, dass die Gesetzesbestimmungen so ausgestaltet sind, dass die Eingriffe in das Privateigentum möglichst gering gehalten werden – durch die vorgesehene Übergangsregelung, nach der Schusswaffen, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Zudem sind auch Ausnahmen für bereits im EWR oder in der Schweiz gekennzeichnete Schusswaffen, für historische Feuerwaffen sowie Druckluft- und CO2-Waffen vorgesehen. Weiters gibt es auch eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht beim Erwerb von Schusswaffen durch die Streitkräfte, die Polizei und die Behörden.
Wie bereits einleitend erwähnt handelt es sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer unionsrechtlichen Vorgabe. Die Vorlage wurde praxisnah ausgestaltet, insbesondere mit den enthaltenen Übergangsregelungen, sodass der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden soll. Das Vorhaben geht nicht über die verpflichtende Umsetzung des Unionsrechts hinaus; Gold Plating wurde vermieden. Dieses neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
Abschließend kann ich zu dieser Vorlage sagen: Wenn nur ein zukünftiges Gewaltverbrechen verhindert wird, wenn nur ein Leben gerettet wird, hat sich dieses Gesetz bereits bezahlt gemacht. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)
Die zweite Gesetzesvorlage, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist eine Abänderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes. Das EU-Polizeikooperationsgesetz durchläuft aufgrund der Frontex-Verordnung eine Novellierung. Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, ist das EU-Expertisezentrum für das integrierte Grenzmanagement und koordiniert und unterstützt als solches die EU-Mitgliedstaaten bei ihren operativen Aktivitäten an den Land-, See- und Flughafenaußengrenzen des Schengenraums. Die integrierte europäische Grenzverwaltung umfasst Maßnahmen in Drittstaaten wie die gemeinsame Visumspolitik, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Nachbarländern, Kontrollmaßnahmen an Außengrenzen, Risikoanalyse sowie Maßnahmen im Schengenraum und im Bereich der Rückkehr.
Die personelle Ausstattung von Frontex bedingt nun Adaptierungen. Es soll ermöglicht werden, dass sogenanntes Statutspersonal von Frontex – das heißt direkt bei Frontex angestelltes Personal – künftig mit der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben im österreichischen Bundesgebiet betraut werden kann. Dies gilt auch für die anderen EU-Länder. Das heißt, die Frontex-Bediensteten können auch in jedem anderen EU-Land eingesetzt werden.
Diese beiden Gesetzesvorlagen haben das Ziel, unsere Polizei zu unterstützen und unser aller Sicherheit zu stärken, denn wenn die vergangenen Tage eines gezeigt haben, dann ist das, dass die Sicherheit ein wertvolles Gut ist und ihre Erhaltung für uns oberste Priorität haben muss. Aus all diesen Gründen unterstütze ich die beiden gegenständlichen Gesetzesvorlagen, und ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen dazu einladen, diesen beiden Anträgen ebenfalls zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.45
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.