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Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Der Bericht für das Jahr 2020, den der Herr Bundesminister für Inneres dem nationalen Parlament vorgelegt hat, gliedert sich in zwei Teile und ist im Gesamten sehr umfassend. Im ersten Teil werden das Arbeitsprogramm der Europäischen Kom­mission und die Maßnahmen und Initiativen, die in den Zuständigkeitsbereich des Minis­teriums fallen, beschrieben.

Ich möchte auf den Inhalt des zweiten Teils, der die Arbeitsziele des Rates für das Jahr 2020 darstellt, näher eingehen. Wie im Bericht erwähnt hat die Triopräsidentschaft Rumänien, Finnland und Kroatien ebenso für den Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 ein gemeinsames Arbeitsprogramm vorgelegt. Die Maßnahmen und die Initiativen aus dem Programm laufen unter dem Titel: „Eine Union der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Sie sind gerade heuer für das Ministerium sehr ambitioniert und, wie ich finde, gerade seit Montag sehr treffend. Gerade in dieser Zeit sind Themen wie Asyl, Migration, Schutz der Außengrenzen, Sicherheit und Katastrophenschutz für die gesamte Union von enormer Wichtigkeit und erfordern von uns Geschlossenheit, damit es zu einer ra­schen und effizienten Umsetzung der Maßnahmen kommen kann.

Auf einige Punkte aus dem Bericht möchte ich kurz eingehen, um die gemeinsamen Ziele und Maßnahmen und vor allem die Position Österreichs zu erläutern. Ein wichtiger Punkt ist die Sicherung der EU-Außengrenzen. Die Kontrolle der EU-Außengrenze soll durch die Stärkung der europäischen Grenz- und Küstenwache verbessert werden. Wichtig dabei ist die Stärkung des Mandats und die Aufstockung der operativen Kapa­zitäten. Österreich sieht das als vorrangige Aufgabe, die so schnell wie möglich umge­setzt werden soll. Damit dieses Ziel aber erreicht werden kann, muss auf eine ausrei­chende Finanzierung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache beson­ders geachtet werden. Derzeit wird bereits an der operativen Umsetzung der Verordnung gearbeitet.

Ein weiterer Punkt ist ein integriertes europäisches Grenzmanagement zur Bekämpfung der illegalen Migration. Mit der Einführung eines Einreise- und Ausreisesystems sollen Drittstaatsangehörige bei der Ein- und Ausreise in den Schengenraum automatisch re­gistriert werden. Weiters soll es ein zweites System geben, es soll ein sogenanntes euro­päisches Reiseinformations- und genehmigungssystem geben, das Informationen von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen erfassen soll. Durch die Etablierung beider Systeme sollen Risikopersonen vorab identifiziert und wenn möglich von der Einreise abgehalten werden können. Beide Systeme sollen bis 2023 vollständig betriebsbereit sein. Österreich begrüßt natürlich die beiden Verordnungen als wichtige Maßnahmen zum europaweiten Grenzmanagement.

Ein wichtiger Bereich ist auch die Beobachtung der Migrationsströme. Die Maßnahmen und die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration über die Mittel­meerrouten sollen – das ist ganz wichtig und wesentlich – gebündelt werden. Österreich unterstützt auch diese Anstrengungen zur verstärkten Zusammenarbeit. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Südosteuropa fordert Österreich konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Länder in dieser Region, die entlang der östlichen Mittelmeerroute und der Westbalkanroute liegen.

Ein Schwerpunkt ist auch die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Schleppereibe­kämpfung. Die wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Drogen- und des Menschenhandels fordert eine gemeinsame und konsequente Vorgehensweise. Österreich begrüßt die weitere Verbesserung der polizeilichen und der justiziellen Zu­sammenarbeit in der EU, um die organisierte Kriminalität auch bekämpfen zu können.

Kollege Schennach hat den Schengenraum angesprochen, daher möchte ich auch da das wesentliche Ziel aus dem Bericht hervorstreichen, nämlich die Stärkung des Schen­genraums. Ich bin der Meinung, das ist eine große, wenn nicht die größte Errungenschaft der EU, und diese muss sichergestellt werden. Österreich will keine Verschlechterung des Handlungsspielraums für die Mitgliedstaaten, aber wenn besondere Bedrohungen bestehen, muss gehandelt werden können. Es ist daher, und da schließt sich der Kreis vom Grenzmanagement, wichtig, dass effiziente Außengrenzkontrollen und ein krisen­festes Asylsystem bestehen, das sind nämlich wichtige Voraussetzungen für Freiheit, Sicherheit und Recht in einem Raum ohne Binnengrenzen.

Wir sehen, der Bereich Inneres ist ein sehr dynamischer, die Arbeit stellt das Ministerium und die Republik täglich vor neue Herausforderungen. Ich denke, wir müssen die He­rausforderungen gemeinsam auf EU-Ebene bewältigen und dürfen sie nicht auf einige wenige betroffene Staaten abwälzen.

Am 19. Oktober dieses Jahres hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2021 unter dem Titel „Eine vitale Union in einer fragilen Welt“ vorgelegt. Bis Montag dieser Woche, vor diesem furchtbaren Ereignis in Wien, hat sicher niemand von uns geglaubt, wie fragil die Welt vor unserer eigenen Haustür und das Leben in unserem Land sein können. Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, dass alle Mitgliedstaaten in der Union, dass wir gemeinsam ein Leben in Freiheit, in Sicherheit und ein Leben mit den Grundrechten sicherstellen können. Österreich ist gemeinsam mit dem Innenminis­terium, unserem Innenminister Karl Nehammer, bereit, daran aktiv mitzuarbeiten und Maßnahmen in diese Richtung umzusetzen. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

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