10.27

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die ak­tuelle Wirtschaftskrise als Folge der Covid-19-Pandemie stellt Unternehmen vor schwie­rige Herausforderungen. Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe sowie Verlässlichkeit, die über die Geltungsdauer der aktuellen Verordnung weit hinausgeht. Die Maßnahmen der Bundesregierung erfolgen mitunter stark verspätet. Ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen, inklu­sive allfälliger zukünftiger Entwicklungen, fehlt komplett. (Vizepräsidentin Grossmann übernimmt den Vorsitz.)

Folgende Punkte sollten jedenfalls Teil eines solchen Gesamtkonzeptes sein: erstens: den von der EU gewährten Rahmen voll ausschöpfen. Das EU-Beihilfenrecht ermöglicht eine Hilfe basierend auf drei Säulen, um Unternehmen zu stützen. Zwei Säulen können jederzeit zur Verfügung stehen, eine Säule könnte zur Verstärkung aufgestellt werden, falls es, wie aktuell, zu Betretungsverboten, de facto also Betriebsschließungen, kommt.

Es gilt daher, so rasch wie möglich das gesamte Beihilfenrecht auszunutzen und einen Fixkostenzuschuss auch nach Art. 107 Abs. 2 lit. b für den Fall von Betriebsschließun­gen umzusetzen. Unternehmen, die behördlich geschlossen werden, wissen, dass sie für diese Zeit mit einem Verlustausgleich rechnen können. Weitere Betretungsverbote sollen tunlichst verhindert werden. Trotzdem sollen in rechtzeitigen Gesprächen mit der Europäischen Kommission Hilfen vorbereitet werden, um bei einer Schließung schnell handeln zu können.

Durch den Fixkostenzuschuss Phase zwei wissen Unternehmen, wie stark ihre Verluste kompensiert werden. Das ist ein essenzielles Vertrauenssignal. Die Zeit drängt, weil es mit dem 31.12. einen neuen Bilanzstichtag gibt und man keinen unsicheren Anspruch auf den Fixkostenzuschuss in der Bilanz einstellen kann.

Zweiter Punkt: eine rasche Hilfe. Es ist entscheidend, den Fixkostenzuschuss Phase zwei nachhaltig und rasch aufzusetzen. Bis zum Jahresende sollte klar sein, wie mit Verlusten und Schließungen umgegangen wird. Unternehmen brauchen aber auch Klar­heit, wie die Verluste seit der ersten Maßnahmenverordnung cashwirksam kompensiert werden, wenn ihnen Aufträge weggebrochen sind. Der Fixkostenzuschuss soll sowohl für den Fall von Schließungen als auch für den Fall des theoretischen Aufsperrendürfens wirken. Es werden sich zwar je nachdem die beihilfenrechtlichen Möglichkeiten ändern, aber es darf sich für Unternehmen der Behördenweg und das Instrument nicht ändern.

Der dritte Punkt ist eine rechtliche Neugestaltung des Homeoffice, der wirksamsten Re­duktion sozialer Kontakte im Arbeitsumfeld. In der Covid-Krise hat sich gezeigt, dass Homeoffice in Österreich in weiten Teilen noch nicht geregelt ist und daher in der Pra­xis zahlreiche Fragen offen sind. Da braucht es jetzt Maßnahmen und nicht erst im März 2021.

Unter anderem müssen folgende Punkte überarbeitet werden: erstens: eine Reform des Arbeitsrechts, um eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit zu ermöglichen. Zweitens: Das Steuerrecht ist ebenfalls nicht auf der Höhe der Zeit. Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband sind nur unter besonderen Bedingungen steuerlich relevant; auch Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Als weiteren Punkt braucht es ein Reformpaket, um mit Turbo aus der Krise zu kommen. Es umfasst unter anderem eine langfristige Senkung der Abgabenlast, die Einführung einer GmbH Zero und einen umfassenden Dialog über eine dringende Reform der Ge­werbeordnung mit allen Stakeholdern, also Unternehmen, Verbänden und Parteien, die Einrichtung eines One-Stop-Shops, eine Reform der Lehre sowie deutlich höhere Inves­titionen in die digitale Präsenz vor allem von KMUs.

Um tatsächlich gemeinsam aus der Krise zu kommen, braucht es ein Mindestmaß an Planungssicherheit. Diese schafft Vertrauen und Vertrauen ist der Schmierstoff der Wirt­schaft. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.31

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke, Herr Bundesrat.

Wie mir mitgeteilt wurde, verzichtet der Herr Bundesminister auf eine weitere Stellung­nahme.

Die Aktuelle Stunde ist damit beendet, und wir werden nun noch eine Angelobung nach­holen.