11.04

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Das Bud­getbegleitgesetz 2021 folgt der traurigen Tradition der Sammelgesetze, die in diesem Fall nicht einmal die Gemeinsamkeit aufweisen, alle budgetrelevant zu sein. Wenn ich mich nicht verzählt habe, betrifft es den Wirkungsbereich von sieben Bundesministerien, und ich möchte jetzt der Reihe nach auf einzelne Maßnahmen eingehen, zuerst einmal im Abschnitt Justiz.

Die Erhöhung der Gebührensätze für psychiatrische Gutachten – Stichwort Maßnah­menvollzug – ist etwas, das wir NEOS sehr begrüßen. Da diese Gutachten de facto über Freiheitsentziehungen entscheiden, sollen sie dementsprechend qualitativ sein, und die bisherigen niedrigen Honorarsätze waren dem nicht dienlich. Wir hoffen, dass sich durch die Erhöhung die Situation etwas entspannt. Eine Reform des Maßnahmenvollzugs ist das allerdings noch nicht.

Wenn wir schon bei den Gebühren sind, komme ich zu einem damit zusammenhängen­den Punkt, der unsere Ablehnung findet, es fehlt nämlich eine entsprechende Änderung der Gebühren für die Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher. Da gab es bekannt­lich einen Forderungskatalog der Interessenvertretung des ÖVGD, einen Diskussions­entwurf in Sachen Gebührenregelung für die allgemein beeideten und gerichtlich zertifi­zierten Dolmetscher. Es gab einen Diskussionsentwurf des Justizministeriums, einen Vorschlag zur Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes, konkret § 54a. Davon hat sich aber im Budgetbegleitgesetz überhaupt nichts wiedergefunden. Die Gerichtsdolmet­scher fühlen sich vom Justizministerium deswegen im Stich gelassen.

Aus dem Kapitel Finanzen: Wir sind beispielsweise für die Aufstockung des Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds, sind aber nicht glücklich mit der Art und Weise, wie der Covid-19-Krisenbewältigungsfonds verändert wird.

Aus dem Kapitel Familie und Arbeit: Wir sehen zum Beispiel die Aufstockung des Fami­lienhärtefonds positiv. Negativ sehen wir, dass aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik für die Schlechtwetterentschädigung an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ein Beitrag geleistet werden soll. Das sehen wir deswegen kritisch, weil das Geld für die Arbeitsmarktpolitik und nicht für die BUAK vorgesehen ist.

Kapitel Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz: Wir sind für die vorgeschlagene Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes, allerdings gegen den Artikel 28, der im Zusammenhang mit der seinerzeit als Wahlzuckerl und deswegen nicht mit der gebo­tenen Umsicht und nicht mit dem gebotenen Kontext vorgenommenen Abschaffung des Pflegeregresses steht

Zu den Punkten in den Kapiteln Universitäten und Forschungsförderung beziehungswei­se Kunst und Kultur: Die unterstützen wir alle. Bei Artikel 38, die Änderung des Luft­fahrtgesetzes im Kapitel Verkehr, sind wir wieder dagegen.

Das Fazit ist, wir NEOS stimmen ungefähr der Hälfte dieser 38 Artikel zu, die andere lehnen wir jedoch ab. Je mehr sachlich unzusammenhängende Materien von den Regie­rungsparteien in ein derartiges Sammelgesetz verpackt werden, umso eher erhöhen Sie das Risiko, dass eine Zustimmung insgesamt unmöglich gemacht wird. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.08

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann ans RednerInnenpult bitten. – Bitte.