Berichterstatter Dr. Karlheinz Kornhäusl: Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geän­dert wird.

Worum geht es im Wesentlichen? – Es sind zwei Punkte: Zum einen geht es um zwei Coronaregeln im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die nun verlängert werden sollen, und zum Zweiten um einen gestaffelten Bonus für arbeitslose Menschen je nach Dauer ihrer Arbeitslosigkeit.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Bitte, Herr Bun­desrat.