13.27

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher zu Hause! Bei diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns wieder mit den Familien. Um den Familien während dieser herausfordernden Zeiten noch mehr unter die Arme zu greifen, wollen wir heute ein Gesetz beschließen, das pro Elternteil eine Sonderbetreuungszeit von bis zu vier Wochen ermöglicht.

Wichtig ist, dass diese Regelung für alle berufstätigen Eltern gilt, die betreuungspflichtige Kinder haben, und das ist bis zu einem Alter von 14 Jahren der Fall. Wichtig ist, dass diese Regelung aber auch für jene Eltern gilt, die für Menschen mit Behinderung zustän­dig sind, und zwar unabhängig von deren Alter. Wichtig ist, dass diese Regelung auch für jene gilt, die Angehörige pflegen, und das gilt im Besonderen auch, wenn die Pfle­gekraft ausfällt. Mit dem heutigen Beschluss wird diese Regelung bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 ausgeweitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verlängerung der Sonderbetreuungs­zeit wird auf die Bedürfnisse der Familien Rücksicht genommen. Mit diesen Änderungen wird aber auch auf die Betriebe Rücksicht genommen, die sich vielen Herausforderun­gen zu stellen haben. (Präsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)

Es ist ganz wichtig, dass den betroffenen Betrieben in diesen Fällen die Lohnkosten zur Gänze ersetzt werden. Den Betrieben wird damit zumindest ein finanzieller Ausgleich geboten. Natürlich ist das für die Betriebe trotzdem eine Belastung, weil Mitarbeiter feh­len. Die Wirtschaft stimmt dieser Regelung trotzdem zu, nimmt auch diese Belastungen auf sich und dokumentiert so das große Verantwortungsbewusstsein unserer heimi­schen Unternehmerinnen und Unternehmer.

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit? – Einfach gesagt: eine behördliche Schulschließung, die Schließung von Kinderbetreu­ungseinrichtungen und wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Der Rechtsanspruch ist klar definiert: Anspruch besteht, wenn Schulen oder Kindergär­ten tatsächlich geschlossen sind und keine Betreuung und Lernunterstützung geboten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gelebte Praxis in dieser Frage in den letz­ten Monaten hat gezeigt, dass die Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh­mern in den meisten Fällen perfekt funktioniert. Dieser österreichische Weg der Partner­schaft hat sich in den schwierigen Zeiten hervorragend bewährt. Arbeitgeber und Arbeit­nehmer haben Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß bewiesen, und dafür gilt mein persönlicher Dank.

In diesem Sinne bitte ich bei dieser Änderung um Ihre Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.30

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.