13.27
Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Bei diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns wieder mit den Familien. Um den Familien während dieser herausfordernden Zeiten noch mehr unter die Arme zu greifen, wollen wir heute ein Gesetz beschließen, das pro Elternteil eine Sonderbetreuungszeit von bis zu vier Wochen ermöglicht.
Wichtig ist, dass diese Regelung für alle berufstätigen Eltern gilt, die betreuungspflichtige Kinder haben, und das ist bis zu einem Alter von 14 Jahren der Fall. Wichtig ist, dass diese Regelung aber auch für jene Eltern gilt, die für Menschen mit Behinderung zuständig sind, und zwar unabhängig von deren Alter. Wichtig ist, dass diese Regelung auch für jene gilt, die Angehörige pflegen, und das gilt im Besonderen auch, wenn die Pflegekraft ausfällt. Mit dem heutigen Beschluss wird diese Regelung bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 ausgeweitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit wird auf die Bedürfnisse der Familien Rücksicht genommen. Mit diesen Änderungen wird aber auch auf die Betriebe Rücksicht genommen, die sich vielen Herausforderungen zu stellen haben. (Präsidentin Eder-Gitschthaler übernimmt den Vorsitz.)
Es ist ganz wichtig, dass den betroffenen Betrieben in diesen Fällen die Lohnkosten zur Gänze ersetzt werden. Den Betrieben wird damit zumindest ein finanzieller Ausgleich geboten. Natürlich ist das für die Betriebe trotzdem eine Belastung, weil Mitarbeiter fehlen. Die Wirtschaft stimmt dieser Regelung trotzdem zu, nimmt auch diese Belastungen auf sich und dokumentiert so das große Verantwortungsbewusstsein unserer heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer.
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit? – Einfach gesagt: eine behördliche Schulschließung, die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Der Rechtsanspruch ist klar definiert: Anspruch besteht, wenn Schulen oder Kindergärten tatsächlich geschlossen sind und keine Betreuung und Lernunterstützung geboten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gelebte Praxis in dieser Frage in den letzten Monaten hat gezeigt, dass die Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den meisten Fällen perfekt funktioniert. Dieser österreichische Weg der Partnerschaft hat sich in den schwierigen Zeiten hervorragend bewährt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß bewiesen, und dafür gilt mein persönlicher Dank.
In diesem Sinne bitte ich bei dieser Änderung um Ihre Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
13.30
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.