13.31

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Endlich ist es so weit, der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird umgesetzt. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, und ich darf darauf hinweisen, dass wir den bereits seit April dieses Jahres fordern. Jetzt endlich kommt dieser Rechts­anspruch zur Umsetzung. Ich muss schon ehrlich sagen, Frau Bundesministerin, ich glaube Ihnen, dass es Ihnen ein Herzensanliegen ist – Sie haben das im Nationalrat so gesagt –, wenn es Ihnen aber so ein Herzensanliegen war, dann wäre es klug gewesen, diesen Rechtsanspruch bereits im April umzusetzen und nicht zu warten, bis wir jetzt in der zweiten Welle der Pandemie sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Eltern haben riesige Schwierigkeiten, wie sie jetzt ihren Beruf, die Pandemiesituation und die Betreuungspflichten unter einen Hut bekommen. Es ist ganz, ganz schwierig. Der Urlaub ist aufgebraucht, Pflegefreistellung gibt es oft keine mehr, sie wissen nicht, wie sie das alles noch machen sollen. Sie fragen sich: Wenn jetzt der Kindergarten noch geschlossen wird oder ein Kind in Quarantäne kommt, wie soll ich das lösen? Darum ist es jetzt so wichtig, dass dieser Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, und das auch mit vollem Gehaltsersatz, also zu 100 Prozent – das ist genauso wichtig –, umgesetzt wurde. Wichtig ist aber, dass die Eltern Sicherheit haben.

Es ist ein ganz, ganz besonderer Schritt, und wir als Gewerkschafterinnen und Gewerk­schafter, wir als SPÖ-Frauen haben das schon ganz lange gefordert. Wie gesagt, Sie rühmen sich jetzt der Umsetzung, aber die Forderung liegt schon sehr lange am Tisch. (Beifall bei der SPÖ.)

Folgendes sei auch noch dazu gesagt: Es ist wie viele Ihrer Regelungen wieder ein biss­chen halb. Wir sind jetzt im zweiten Lockdown, und viele Eltern haben sich erhofft, dass sie die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können. Leider aber funktioniert das nicht so, weil die Schulen ja geöffnet sind. Die Schulen und die elementarpädagogischen Einrichtungen sind halboffen, das heißt, die Sonderbetreuungszeit kann nicht in An­spruch genommen werden.

Das ist natürlich für Eltern sehr schwierig. Da wurden Hoffnungen geweckt, dass sie jetzt zu Hause bleiben können, weil von der Regierung gesagt wird: Jeder Kontakt ist einer zu viel. Was denkt man sich da als Eltern? – Besser, ich lasse die Kinder zu Hause. Andererseits aber müssen und wollen sie arbeiten gehen, denn sie haben auch Angst um ihre Arbeitsplätze. Alles das in der Mischung ist sehr, sehr schwierig, wodurch es eine halbherzige Lösung geworden ist.

Wir wissen, dass die Sonderbetreuungszeit zukünftig noch ganz dringend gebraucht werden wird – das ist ganz klar –, weil uns die Coronapandemie ja nicht mit Jänner ver­lassen, sondern uns noch länger begleiten wird. Das heißt, der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit wird noch lange notwendig sein.

Wir finden es natürlich auch gut, dass es zu einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen kann, auch dann werden die 100 Prozent übernommen, aber auch da sehen wir wieder eine Bittstellersituation, die wir ja gerade vermeiden wollen.

Der Rechtsanspruch ist so wichtig, weil dadurch eben die Bittstellersituation für die Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr gegeben ist. Darum ist dieser Rechtsanspruch jetzt wirklich wichtig und eine ganz, ganz besondere Sache.

Frau Bundesministerin, ich würde gerne noch Folgendes zur Situation der Schwangeren anmerken: Wir fordern auch im Hinblick darauf schon seit April, dass es die Möglichkeit zum vorzeitigen Mutterschutz für Schwangere gibt. Wir kennen die Sorgen der Schwan­geren, die sagen: Ich weiß gar nicht, wie geht denn das? Ich habe Angst, dass ich mich anstecke, dass das Kind angesteckt wird. – Auch das wissen wir seit April, als diese Angst schon da war.

Wir haben Sie damals gebeten: Bitte, Frau Bundesministerin, regeln Sie das im Interesse der Schwangeren! – Sie haben es nicht gemacht. Jetzt kommt es zu einer Regelung, gut, aber sie greift wieder zu kurz, sie ist wieder halbherzig. Sie bezieht sich jetzt nur auf den direkten körperlichen Kontakt, das heißt, die Schwangeren, die das in Anspruch nehmen können, sind wieder ein stark eingeschränkter Kreis, und die Frauen im Handel, in der Produktion, ein Großteil der Lehrerinnen haben keine Chance auf die Möglichkeit, in den vorzeitigen Mutterschutz zu gehen.

Aus der gewerkschaftlichen Beratung wissen wir, dass sehr viele Frauen, die schwanger sind, dazu gedrängt werden, die Dienstverträge einvernehmlich aufzulösen. Das ist kein Zustand, weil es für die Frauen natürlich bedeutet, dass sie nicht die volle Höhe des einkommensabhängigen Kindergeldes bekommen werden.

Das heißt, Frau Bundesministerin, bitte regeln Sie es so, dass alle Schwangeren die gleiche Chance auf die Möglichkeit haben, freigestellt zu werden, und sie von ihren Sor­gen befreit sind. Jetzt in der Coronakrise schwanger zu sein, ist wirklich nicht angenehm, das wissen wir alle: die Angst, angesteckt zu werden, die Angst davor, allein zu sein, weil man nur eine Person ins Spital mitnehmen kann, die Situation danach, wie es einem mit dem Neugeborenen geht, und die Schwierigkeit der Kontaktnahme. Bitte, Frau Bun­desministerin, regeln Sie jetzt die Möglichkeit zum vorzeitigen Mutterschutz für alle Schwangeren gleich! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Zu Kollegen Schwindsackl gesagt – er ist eh nicht da, aber trotzdem muss es gesagt werden –: Ganz ehrlich, wenn ich zum AMS gehen muss, um mich zu erkundigen, wie es den Arbeitslosen geht, dann läuft etwas falsch. Wir alle wissen, wie es den Arbeits­losen geht, weil wir tagtäglich mit ihnen sprechen (Ruf bei der SPÖ: Der Schwindsackl weiß des net!), tagtäglich von ihren Sorgen hören.

Ich glaube, man muss da wirklich ein bisschen ein anderes Bild haben, und ich war wirk­lich sehr, sehr betroffen, dass Kollege Schwindsackl auch noch die Gewerkschaft verun­glimpft hat und es zu großem Applaus seitens der ÖVP gekommen ist.

Ich glaube, es wäre klug, wenn sich Kollege Schwindsackl vor allen Dingen einmal an Kollegen Horst Schachner, den Gewerkschaftsvorsitzenden in der Steiermark, wendet, der ihm die Grundlagen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik erklären kann und ihm viel­leicht auch erzählen kann, wie es den Arbeitslosen geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.