14.32

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Was sind Genossenschaften? – Genossenschaften sind Ein­richtungen von natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Erwerbstä­tigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung ihrer Mitglieder – sehr zweck­mäßige Einrichtungen, wie ich meine, die nach den Prinzipien der Selbsthilfe, der Selbst­verwaltung und der Selbstverantwortung arbeiten. Das Solidarprinzip – auch der Sozial­demokratie kein fernes Prinzip, wie ich meine – spielt eine wesentliche Rolle, und das gemeinsame Bekenntnis, dass eine Zusammenarbeit, eine Fusion, eine Union, eine Ge­nossenschaft mehr ist als die Teile ihrer Mitglieder. Das ist eigentlich das Wesen einer Genossenschaft.

Wir unterscheiden unterschiedliche Arten von Genossenschaften. Eine kennt die Sozial­demokratie besonders gut, das sind die Konsumgenossenschaften – leider nur mehr spärlich in der Landschaft vorhanden. Wir haben Einkaufsgenossenschaften, wir kennen Kreditgenossenschaften, wir kennen Absatzgenossenschaften, wir kennen Baugenos­senschaften vulgo Wohnbaugenossenschaften, die insbesondere auch in den urbanen Räumen, zunehmend aber auch in den ländlichen Räumen eine sehr große Versor­gungsfunktion übernehmen. Und bei all diesen Genossenschaften ist es so wie bei an­deren Wirtschaftssubjekten nötig, dass in den Organisationseinheiten auch Kontrolle ausgeübt wird, und zwar durch unabhängige und weisungsfreie Kontrolleure – im Be­reich der Genossenschaften eben Revisoren genannt –, die die Rechtmäßigkeit, die Ord­nungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Gebarens dieser Organisationseinheiten, dieser Genossenschaften entsprechend prüfen.

Worum geht es denn in der Novelle dieses Genossenschaftsrevisionsgesetzes? – Man kann sich natürlich bei jedem Gesetz und bei jeder Novelle in Befindlichkeiten üben und erklären, warum man keineswegs mit der formalen Vorgangsweise einverstanden ist. Das hilft jedoch den Betroffenen in der Sache selbst relativ wenig. Ich habe mich auch informiert, Frau Kollegin Gerdenitsch! Es hat zwar kein Begutachtungsverfahren stattge­funden (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), es hat aber, wie ich gehört habe, sehr wohl einige Runden gegeben, in denen man sich mit den Experten und auch mit der Kammer der Wirtschaftstreuhandberufe ausgetauscht und eine gemeinsame Vorgangs­weise gefunden hat, und es sind sogar Vorschläge aus diesen Runden ganz konkret in die Novelle eingeflossen. (Bundesrätin Schumann: Das ist aber keine Begutachtung!)

Das heißt, dass sich die in dieser Novelle enthaltenen Anpassungen sehr an dem orien­tieren, was in der seinerzeitigen Novelle zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 Hintergrund war, nämlich ähnliche Tätigkeitsbereiche sowohl der Genossenschaftsrevi­soren als auch der Wirtschaftstreuhandberufstätigen. Daher war es aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Mehrheit des Nationalrates sachlich gerechtfertigt, dass Unter­schiede beim Berufszugang ausgeräumt werden.

Die Anpassungen betreffen in erster Linie das Prüfungsverfahren der Fachprüfungen für Genossenschaftsrevisoren, etwa eine Erweiterung der Sachgebiete sowie Veränderun­gen hinsichtlich des schriftlichen Prüfungsteils. Da werden die Experten selbst am bes­ten wissen, wie man diese Prüfungen fach- und sachgerecht abwickelt, um zu überprü­fen, ob die Revisoren dann ihren wichtigen Aufgaben auch entsprechend nachkommen können. Sie müssten eigentlich auch sehr daran interessiert sein, dass die Anwart­schaftszeiten, die Ausbildungsfristen verkürzt werden. Die Zulassung zur Fachprüfung wird mit dieser Novelle auf 18 Monate verkürzt, das heißt, ein schnellerer Berufszugang ist möglich.

Und es wird die Möglichkeit geschaffen – ein Thema, das der Sozialdemokratie in vielen Punkten immer ein wichtiges Anliegen war –, dass Gebühren, wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, für die Kandidaten für diese Revisorentätigkeit entsprechend ermä­ßigt werden, wenn unbillige Härten vorliegen und man möglicherweise wegen der Prü­fungstaxen diese Prüfung nicht machen könnte.

Sie sehen also, das sind durchaus sinnvolle Punkte in dieser Novelle des Genossen­schaftsrevisionsgesetzes. Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer wurde 2017 geändert, mit dem vorliegenden Entwurf soll das Berufsrecht der Revisoren nachgezogen und der Entwicklung angepasst werden. Es steht einer Beschlussfassung nichts im Wege. Ich würde sehr darum bitten, diesen Beschluss zu fassen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.37

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Dim. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.