15.35

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Lieber Herr Staatssekretär! Auch ich darf ein bisschen etwas zur 39. KFG-Novelle ausführen. Das zum Thema Blaulichtführung ex lege in Kommando- und Mannschaftstransportfahrzeu­gen – das war bis dato so nicht der Fall. Das wundert mich ein bisschen. Man stelle sich vor, Kommandofahrzeuge haben bis dato extra eine Genehmigung gebraucht, dass sie ein Blaulicht verwenden dürfen, obwohl gerade Kommandofahrzeuge meist als Erste am Brand- oder Einsatzort sein müssen. Daher ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass es da die Blaulichtgenehmigung ex lege geben muss. Das passiert jetzt und das ist sehr zu begrüßen.

In diesem Zusammenhang darf ich als selbst aktiver Feuerwehrmann wieder einmal die Gelegenheit nützen und den 4 800 großteils freiwilligen Feuerwehren in unserem Land mit über 250 000 aktiven Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern großen Dank für ihren täglichen Einsatz aussprechen. Unsere Feuerwehrmänner und -frauen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit, an Sonn- und Feiertagen und auch in Zeiten der Coronapandemie. Ich habe selbst schon Einsätze gehabt, ich weiß das. Diese Coro­napandemie bringt für die Feuerwehrmitglieder zusätzlich große Belastungen mit sich, weil da zum größten Teil Maskenpflicht gilt. Auch andere Schutzbestimmungen sind ein­zuhalten. Daher muss noch mehr Aufwand als sonst getrieben werden. Es ist nicht ver­meidbar und bringt auch die Gefahr einer Ansteckung mit sich, dass der Abstand beim Einsatz nicht immer eingehalten werden kann. Es wird aber keinen Feuerwehrmann ge­ben, der sagt: Das ist mir zu gefährlich, ich bleibe zu Hause. Also noch einmal großen Dank für diese Leistungen.

Ich komme zum zweiten Punkt, bei dem ich die SPÖ wirklich nicht verstehen kann. Wir haben das im Ausschuss schon besprochen, warum Sie der Anhebung des Gesamtge­wichtes auf 44 Tonnen beim Abtransport von Hackgut nicht zustimmen können. Diese Anhebung dient einer Gleichstellung mit Rundholz, aber da gibt es keine Konkurrenz. In erster Linie dient das der Effizienzsteigerung. In der Regel gibt es wesentlich mehr Transporte von Rundholz als Hackschnitzeltransporte über die gleiche Straße. Das wird maximal schlagend, wenn Restprodukte im Wald aufbereitet werden oder wenn auf­grund von Katastrophenereignissen, sei es Schneedruck, Sturm oder auch Borkenkäfer­befall, das anfallende Holz leider nicht als Rundholz verwertet werden, sondern nur noch für die Energieproduktion eingesetzt werden kann. Dann werden verständlicher- und effizienterweise die Produkte im Wald sofort vor Ort zerhackt und müssen abtransportiert werden. Wenn man dafür einen entsprechenden Lkw verwenden kann, ist das durchaus effizient, spart Kosten für die durch die Katastrophe ohnehin geschädigten Waldbauern und vermeidet vor allem auch zusätzliche Fahrten.

Ich verstehe das Argument nicht und muss meinem Kollegen Gross recht geben: Wenn man dem ganzen Gesetz aufgrund dieser Peanuts die Zustimmung verweigert, dann ist das eine Partout-Haltung. Vielleicht geht es wirklich in die Richtung, dass man prinzipiell gegen alles ist, was die Land- und Forstwirtschaft betrifft. (Bundesrat Schennach: Gibt es jetzt eine Tonnagenerhöhung oder nicht?) – Gut, es gibt eine Gleichstellung zum Rundholzabtransport, und glaubt mir: Über die gleichen Forststraßen fahren wesentlich mehr Transporte, die Rundholz wegführen.

Zum Schluss darf ich in diesem Zusammenhang noch auf eine weitere auch in dieser KFG-Novelle enthaltene Verbesserung für land- und forstwirtschaftliche Gruppen berich­ten. Es geht um die Fahrschulaußenkurse an land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten.

Die hat es immer gegeben, sie sind aber vor zwei, drei Novellen herausgenommen wor­den, weil man geglaubt hat, es braucht sie nicht mehr. Es hat sich aber gleich gezeigt, diese Kurse mit großem Praxisbezug können die Schüler häufig in Form von Freifächern direkt an den landwirtschaftlichen Schulen und in den Praxishöfen absolvieren. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das wieder ermöglicht wird. Das spart den Schulen und den Eltern Kosten und bringt eine sehr praxisbezogene Ausbildung.

Eine Kleinigkeit noch, die auch sehr zu begrüßen ist, die sicher auch einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt, sehe ich im Gesetz in der festgehaltenen Verpflichtung für Kühl­transporte, die ihre Fahrzeuge während der Ruhezeiten an Elektroterminals – falls vor­handen – anschließen müssen, damit die Kühlaggregate nicht mit Verbrennungsmoto­ren gekühlt werden müssen.

Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Bestimmung in Richtung Klimaschutz. Wir müssen aber wissen, es stehen die Betreiber der Parkplätze – und in vielen Fällen ist das auch die Asfinag – noch vor großen Herausforderungen, diese Parkplätze entsprechend zu adaptieren, damit das Angebot an Stromterminals auch vorhanden ist und genutzt wer­den kann. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.41

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Nun hat sich Herr Bundesrat Günter Kovacs nochmals zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.