15.52
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Lieber Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Momentan begleitet uns ein Thema wie kein anderes: der zweite Lockdown und seine Konsequenzen für die Österreicherinnen und Österreicher. Uns allen wird viel abverlangt, egal, ob in unserem Beruf, in unseren Familien und in unserem Privatleben oder im Ehrenamt und in der Freizeit. In all diesen Bereichen haben wir momentan mit Einschränkungen und Unsicherheit zu kämpfen. Ein Thema bewegt die Menschen dabei besonders, es geht um die wirtschaftliche Grundlage jedes Einzelnen, um die Arbeitsplätze, also um die Wirtschaft als Gesamtes.
Die Konsequenzen der Coronakrise für die österreichische Wirtschaft sind zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht genau abschätzbar, aber es steht fest, dass die Herausforderungen bis zur Entspannung der Pandemie nicht weniger werden. Menschen verlieren ihre Arbeit, Veranstaltungen werden abgesagt, Geschäfte müssen schließen. Es stehen zahllose Existenzen auf dem Spiel. Darum muss es unsere Aufgabe sein, den Coronaschock, der unsere Wirtschaft im Würgegriff hält, so gut es geht abzufedern und unsere wirtschaftlichen Player so gut es geht zu unterstützen.
Auf eine wichtige Gruppe möchte ich hier in Bezug auf das zu ändernde Gesetz besonders eingehen: auf unsere KMUs. Die kleinen und mittleren Unternehmen Österreichs sind eine entscheidende Stütze der Wirtschaft. Sie fungieren als Motor für Innovation und Wirtschaftswachstum, sichern über zwei Millionen Arbeitsplätze in Österreich und passen sich am besten und am schnellsten an neue Marktsituationen an. Die KMUs sind aber auch jene Betriebe, die als erste den wirtschaftlichen Abschwung zu spüren bekommen.
Rund 87 Prozent der KMUs sind Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern, und rund 37 Prozent aller KMUs haben gar keine Mitarbeiter, sind also sogenannte Einpersonenunternehmen.
Diese Betriebe sind oft zuallererst von Krisen betroffen, da sie vorrangig auch in Branchen tätig sind, die besonders unter den derzeitigen Auflagen leiden, zum Beispiel im Tourismus und im Gastgewerbe, im Einzelhandel oder im Dienstleistungssektor.
Genau für diese Art von Unternehmen wurde das KMU-Förderungsgesetz 1996 ins Leben gerufen. Die Intention dieses Gesetzes war und ist, im Geiste des Beitritts zur Europäischen Union und der damit verbundenen Marktöffnung die heimischen Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen – ich zitiere aus dem Gesetzestext –, „mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen“. Den damaligen Esprit der Aufbruchsstimmung brauchen wir auch heute wieder in Bezug auf unsere Wirtschaft. Darum gilt es heute wieder, mit Weitsicht auf die sich ändernden Umstände zu reagieren.
Im heurigen Frühjahr, zu Beginn der Coronakrise, haben wir bei diesem Gesetz einige zeitlich begrenzte Sonderregelungen eingeführt, um den österreichischen Betrieben in dieser Krise zu helfen und sie finanziell zu unterstützen.
So können in Finanznot geratene Unternehmen beantragen, dass der Staat ihre Haftung absichert und dadurch die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sicherstellt. Die Begrenzung auf 2 Millionen Euro Haftung durch die ÖHT beziehungsweise 4 Millionen Euro durch das AWS zielt darauf ab, dass vor allem kleineren Betrieben geholfen wird und die vom Staat übernommenen Verbindlichkeiten nicht ausufern.
In der gegenständlichen Gesetzesvorlage geht es nun konkret um den Haftungsrahmen der ÖHT, der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH. Dieser Haftungsrahmen beträgt bisher 375 Millionen Euro. Per aktuellem Stand sind bereits mehr als 340 Millionen Euro ausgeschöpft, weshalb mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage geplant ist, den Haftungsrahmen nochmals zu erhöhen, und zwar, wie Kollege Schreuder vorhin schon erwähnt hat, auf 625 Millionen Euro. Ich erachte diese Aufstockung als sinnvoll, um die besonders stark von der Covid-Krise betroffene Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu unterstützen. Es ist wichtig, dass möglichst viele KMUs überleben und nach der Covid-Krise ihren wichtigen Beitrag zur Erholung der österreichischen Wirtschaft leisten können.
Gerade Tourismusbetriebe leiden besonders unter der Pandemie. Dies hat auch Auswirkungen auf deren Kreditwürdigkeit. Durch die Haftungsübernahme des Staates bei Bankenfinanzierungen können diese Betriebe weiter investieren, die Auftragslage speziell in der Bauwirtschaft und im Handwerk ankurbeln und so auch Arbeitsplätze in anderen Bereichen erhalten.
Diese Maßnahmen sind nicht nur wichtig für Unternehmen im Bereich Städtetourismus, sie sind vor allem auch wichtig für den Tourismus, dem in Österreich, besonders in Westösterreich, eine zentrale Bedeutung zukommt. Viele Tourismusbetriebe, deren Haupteinnahmequelle der Wintertourismus ist, werden den vergangenen und höchstwahrscheinlich leider auch den bevorstehenden Winter wohl nie vergessen.
Dabei reden wir jetzt wohlgemerkt nicht nur von den Hotelbetrieben. Auch KMUs im Bereich Skiverleih, Betreiber von Après-Ski-Bars, aber auch Restaurants, Trafikanten oder Zulieferer in den Tourismusorten und viele andere Betriebe leiden unter den ausbleibenden Gästen. Mitunter stehen ganze Dörfer ohne den Wintertourismus schlichtweg still.
Wir müssen daher Maßnahmen setzen, damit sich unser Land auch nach Corona noch mit Stolz auf seine vielen hervorragenden Betriebe, besonders im Bereich des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, stützen kann. Die Aufstockung des Haftungsrahmens bei der ÖHT ist dafür ein wichtiger Schritt. Die Änderung beim Haftungsrahmen wird sich als Folge auch positiv auf Betriebe auswirken, die von einer guten Tourismus- und Freizeitwirtschaft abhängig sind, wie zum Beispiel Bäckereien, Tischlereien oder auch Installateure in den Tourismusregionen.
Es ist wichtig, dass die Tourismusbranche trotz dieser Krise positiv in die Zukunft blickt. Ich finde, den Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich von der aktuellen Coronakrise nicht entmutigen lassen und nun zukunftsgerichtete Investitionen tätigen, gebührt großer Dank und größte Hochachtung.
Mit ihrem Mut und ihrem Unternehmergeist tragen sie dazu bei, dass Österreich auch weiterhin eine attraktive Urlaubsdestination bleibt, und das ist wichtig für unser Land. Ich befürworte aus all den genannten Gründen den Antrag und lade Sie ein, das auch zu machen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.00
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist Punkt 16 Uhr, der letztmögliche Zeitpunkt zum Aufruf der Dringlichen Anfrage an den Herrn Bundeskanzler.
Mir wurde signalisiert, dass der Herr Bundeskanzler schon in der Nähe ist und demnächst eintreffen wird, daher unterbreche ich die Sitzung bis zu seinem Eintreffen.
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(Die Sitzung wird um 16 Uhr unterbrochen und um 16.04 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir begrüßen sehr herzlich den Herrn Bundeskanzler. – Willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)