3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden (895/A und 587 d.B. so­wie 10458/BR d.B. und 10520/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (588 d.B. sowie 10459/BR d.B. und 10521/BR d.B.)

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich bitte um die Berichte.