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Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edt­stadler: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Ich werde der Justizministerin ausrichten, was Herr Dr. Hübner ge­rade auch gesagt hat, nämlich dass die Änderung positiv gesehen wird.

Ich möchte an dieser Stelle aber zunächst einmal auch die Freude der Frau Justizminis­terin Alma Zadić zum Ausdruck bringen, dass mit dieser Regierungsvorlage für die öster­reichischen Verbraucherinnen und Verbraucher Erleichterungen geschaffen werden. Ich darf meine Freude als Europaministerin noch draufsetzen, nämlich dahin gehend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ja wesentlich mit der Auslegung von Richtlinien in Verfahren befasst ist und dass das dazu beiträgt, dass die Standards ein­heitlicher werden, dass das über ganz Europa einheitlich ausgelegt wird, und auch dazu führt, dass Verbesserungen der nationalen Rechtslage vorgenommen werden.

Ich denke, es ist wichtig und richtig, dass mit dieser Gesetzesvorlage nicht nur die An­passung vorgenommen wird, die im Urteil Lexitor – und Sie haben im Übrigen ganz rich­tig zitiert, von wann dieses Urteil stammt, nämlich vom 11.9.2019 – gefordert wird, son­dern dass darüber hinaus, weil die Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Wortlaut sehr ähnlich ist, auch der Gesetzgeber nun hergeht und in der Hypothekar- und Immobilien­kreditgesetzvorgabe Änderungen macht, weil man davon ausgehen kann, dass das auch so ausgelegt werden würde.

Insgesamt, glaube ich, ist das positiv. Es ist für einen einheitlichen Markt in Europa auch notwendig, diese Dinge anzupassen, und daher kann ich – auch im Sinne der Justizmi­nisterin – nur darum bitten, hier möglichst keinen Einspruch zu erheben und damit dem Gesetzesbeschluss breite Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41