11.52
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es war nicht leicht: Das Zustandekommen dieses Gesetzes war eine große Herausforderung und hat entsprechend Zeit in Anspruch genommen, ganz im Gegensatz zu den – ach so leicht – im Internet abgesetzten Hassbotschaften.
Die Anonymität im Internet verleitet immer mehr Menschen allzu oft dazu, Grenzen des Anstandes, der Sittlichkeit, der Achtung und der Menschenwürde zu überschreiten. Das Internet, insbesondere die sozialen Medien, erhalten immer mehr Gewicht, gerade in Zeiten von Corona, wenn öffentliche Kontakte, Zusammentreffen und Austausch eingeschränkt sind und auch eingeschränkt sein müssen. Umso wichtiger ist es nun, endlich ein wirksames Paket gegen Hass im Netz auf Gesetzesebene geschnürt zu haben.
Gerade für uns Frauen ist das Gesetzespaket ein Meilenstein, denn von Hass im Netz sind vor allem Frauen betroffen. Zwei Drittel aller 18- bis 23-jährigen Frauen sind Opfer von Hass-im-Netz-Delikten, Mädchen sind tatsächlich dreimal häufiger betroffen als Burschen. Viele junge Frauen, die online aktiv sind, können sich künftig rasch, niederschwellig und ohne allzu große Kosten gegen wüste Beleidigung, Beschimpfung oder Bloßstellung in Onlineplattformen zur Wehr setzen.
Der Verhetzungstatbestand soll verschärft und Cybermobbing auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nämlich nur ein Mal hochgeladen wird. Bislang waren fortgesetzte Handlungen des Täters nötig, bevor es sich um eine Straftat handelte. Die Kollegin hat es schon angesprochen: Für das unbefugte Fotografieren des Intimbereichs – Stichwort Upskirting – soll künftig bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe drohen.
Das Löschen von Hasspostings soll einfacher möglich werden, Plattformen wie Facebook sollen endlich stärker in die Verantwortung genommen werden. Für Betroffene von Hass im Netz wird es wie schon erwähnt ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geben. So kann man nun ein Formular ausfüllen, das man sich von der Seite des Justizministeriums runterladen kann, dieses an das Gericht schicken, und der Richter, die Richterin kann dann ohne mündliche Verhandlung und Anhörung der Gegenseite einen Unterlassungsauftrag erteilen, wenn sich die Rechtsverletzung schlüssig aus den Angaben ableiten lässt.
Der Auftrag richtet sich gegen die Täterin beziehungsweise den Täter und die Plattform. Sollten sie die Beleidigung nicht löschen, kann Exekution geführt werden. Die Plattformen müssen ein Meldesystem einrichten, in dem Betroffene die Löschung des Postings beantragen können, und die Löschung muss innerhalb eines Tages erfolgen, wenn die Rechtswidrigkeit bereits für juristische Laien offenkundig ist. Ist eine nähere Prüfung notwendig, beträgt die Frist sieben Tage. Zudem müssen die Plattformen in regelmäßigen Berichten festhalten, welche Anträge auf Löschung gestellt wurden und wie damit verfahren wurde.
Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird nun endlich gehandelt. Mit diesem Paket haben wir in Zukunft ein schnelles und wirksames Mittel, um den Hass im Netz einzudämmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der SPÖ.)
11.56
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Danke.
Ich darf Herrn Bundesrat Andreas Arthur Spanring zum Rednerpult bitten. – Bitte.