12.13

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ich hätte mich bezo­gen auf die Rede von Kollegen Spanring fast zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet, denn er hat wörtlich behauptet: „die Wissenschaft brabbelt da irgendetwas von einem Urknall“. – An einem Tag, an dem der Österreicher Josef Aschbacher zum Generaldirektor der Weltraumorganisation ESA gewählt wird, muss ich als Physiker die­se Behauptung, diese Diskreditierung ausdrücklich zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Jetzt zu den zwei Tagesordnungspunkten. Als Erstes zu TOP 6, Hass-im-Netz-Bekämp­fungs-Gesetz: Wir NEOS begrüßen dieses Gesetzespaket, das eigentlich zehn Gesetze umfasst, dem Grunde nach, allerdings sehen wir den Titel des Gesetzes so, dass er mehr verspricht, als die Gesetzespakete selber halten können. Weder ist eine gemeinsa­me Klammer darüber, dass es um Hass geht, noch betrifft es das Internet als Tatort als gemeinsame Klammer.

Das Muster, das sowohl dieses Gesetz als auch das Kommunikationsplattformen-Ge­setz zeigt, ist, dass mit Marketinggesetzestiteln ein bisschen davon abgelenkt werden soll, was tatsächlich in der Rechtslage verändert wird.

Wir NEOS begrüßen das Paket dem Grunde nach, wir stimmen dem auch zu, aber es wird leider nicht dazu kommen, dass Hass im Netz oder die anderen Tatbestände, die darin geregelt werden, nur mit einem Formular im Mandatsverfahren, das jetzt neu ge­schaffen wird, verschwinden werden.

Nun komme ich zum Kommunikationsplattformen-Gesetz, das auch ein bisschen ein Eti­kettenschwindel ist, denn es betrifft nicht alle Kommunikationsplattformen, sondern es betrifft nur Kommunikationsplattformen, die auf Gewinn gerichtet sind, die eine be­stimmte Umsatzschwelle überschreiten, eine bestimmte Schwelle hinsichtlich der Zahl der User überschreiten. Es umfasst ausdrücklich nicht die Leserforen von Tageszeitun­gen, von denen wir wissen, dass dort sehr viel geschrieben wird, was wahrscheinlich auch unter den Anwendungsbereich fallen würde, es betrifft nicht die nichtkommerziellen Kommunikationsplattformen, in denen auch sehr viel geschrieben wird, wie das Austrian Soccer Board zum Beispiel.

Das Gesetz ist daher dadurch gekennzeichnet, dass Zielgenauigkeit nicht gegeben ist. Es ist gut gemeint, ja, es ist durchaus sinnvoll, dass – wie es im Gesetz heißt – „auf der Kommunikationsplattform verfügbare, behauptetermaßen rechtswidrige Inhalte“ gemel­det werden können, dass die Verfügbarkeit dann beseitigt werden soll und dass eine Beweissicherung vorgenommen werden soll. Insgesamt aber halten wir NEOS dieses Gesetz nicht für so gut gelungen, dass wir dem zustimmen könnten. Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

12.17

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Sebastian Kolland. – Bitte, Herr Kollege.