Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Ge­setz und das Privatradiogesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungs­gesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert wer­den.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechliche COVID-19-Begleit­gesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Abschließend komme ich noch zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Fö­deralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

und mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke für die Berichterstattung.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Eva Prischl. – Bitte, Frau Bun­desrätin.