13.02

Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zusehe­rinnen und Zuseher! Die vorliegende Novelle beinhaltet positive Punkte, aber auch Punk­te, die wir ablehnen. Da wir uns letztlich entschlossen haben, die Vorlage abzulehnen, möchte ich das natürlich entsprechend einordnen.

Unsere Kritikpunkte sind folgende: Der Spielraum der Richtlinie wurde zu wenig genutzt. Vieles – vor allem im Bereich des Konsumentenschutzes – hätte besser, strenger und eindeutiger geregelt werden können und müssen. Vieles ist leider der Selbstregulierung überlassen. Es braucht einen umfassenden Gesundheitsschutz. Die Ausdehnung des Werbeverbotes auf E-Zigaretten und entsprechendes Zubehör ist zu begrüßen – toll! –, aber – so denken wir – die Vorgaben zur Vorgangsweise bei Alkohol und ungesunden Lebensmitteln wurden da nicht befolgt. Die Umsetzung der Werbeeinschränkungen soll­te zumindest einem Monitoring durch eine unabhängige Stelle unterliegen. Eine punk­tuelle Selbstbeobachtung und Regulierung durch die Branche ist unbefriedigend und lü­ckenhaft.

Die umgesetzte Richtlinie erlaubt striktere Vorschriften. Mit einem Blick auf die beson­ders schädliche Wirkung von ungesunden Lebensmitteln und Alkohol sollte von dieser Option in Bezug auf Werbung für diese Produkte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Für einen besseren Gesundheits- und KonsumentInnenschutz wollen wir daher ein Wer­beverbot für alkoholische Getränke und bestimmte Lebensmittelgruppen, die im Rahmen der österreichischen Ernährungsempfehlungen nur selten und in kleinen Mengen konsu­miert werden sollen. Dies wäre leichter kontrollierbar und für alle weniger bürokratisch. (Beifall bei der SPÖ.)

Weitere Kritikpunkte: Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf gab es sogar noch Ver­schlechterungen, und zwar bei den Einschränkungen von Lebensmittelwerbung für Kin­der. Der Bezug auf Nährwertprofile fehlt gänzlich. Über 90 Prozent der Lebensmittelwer­bung im österreichischen Fernsehen sind für Lebensmittel mit zu viel Fett, zu viel Zucker, zu viel Salz. Von einem gesunden Werbeumfeld kann daher nicht die Rede sein.

Auch in Österreich steigt leider die Rate betreffend Übergewichtigkeit und Fettleibigkeit. Die höchste Zahl in Bezug auf Übergewichtigkeit und Fettleibigkeit ist bei Jugendlichen zu finden. Bei den männlichen Lehrlingen ist jeder Zweite davon betroffen. Das ist nicht nur gesundheitlich nachteilig, sondern vermindert auch die Lebenschancen dieser Ju­gendlichen – und das wollen wir auf keinen Fall. Sie brauchen mehr Schutz; wir brau­chen mehr Schutz für unsere Kinder und für die Jugendlichen.

Kritikpunkt drei: Es gibt zersplitterte und nicht einheitliche Regelungen, insbesondere bei wichtigen Themen wie Hass im Netz. Das haben wir vorhin gehört. Da besteht auf alle Fälle Verbesserungsbedarf, aber das haben Sie ja schon zugesichert. Für NutzerInnen ist es egal, ob sie von Hass im Netz in einem Video oder in einem Kommentar betroffen sind. Die Richtlinie, über die ich jetzt spreche, gilt jedoch nur für Videos. Die Texte sind im Kommunikationsplattformen-Gesetz reguliert. Das haben wir gerade auf der Tages­ordnung gehabt. Es braucht eine Vereinheitlichung und sinnvolle Regulierung von Platt­formen, unabhängig davon, wie viel Bild, Text oder Ton in Onlineinhalten anteilsmäßig enthalten sind.

Vierter Punkt: Die Novelle wurde leider nicht zum Anlass genommen, im ORF-Gesetz weitere Verbesserungen durchzuführen. Das ist sehr bedauerlich. Die Novelle hätte zum Anlass genommen werden können, um dem ORF die Umsetzung seiner Digital-first-Strategie zu ermöglichen. MedienkonsumentInnen sollen in einer sich rasch wandelnden und von zunehmender Unsicherheit geprägten Welt auf ein verlässliches und anspruchs­volles Medienangebot zurückgreifen können. Der gegenwärtige Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nicht nur gesichert, sondern seine Entwicklung in einer digi­talisierten Welt auch unterstützt werden. Nur so kann der ORF seinen gesetzlichen Pro­grammauftrag langfristig, umfassend und hochwertig erfüllen.

Ein weiterer und letzter Kritikpunkt meinerseits – nicht nur meinerseits, sondern unserer Fraktion – ist das Thema Werbung. Die Regierung plant, in den nächsten vier Jahren über 200 Millionen Euro für Inserate und Werbung auszugeben – für Eigenwerbung! –, das ist unglaublich. Sozialleistungen werden gestrichen, aber für sich selber hat man genug Geld. Das erinnert mich an das Märchen „Des Kaisers neue Kleider“. Dieses Mär­chen verdeutlicht, dass Angst vor Machtverlust zu irrationalem Verhalten führen kann, und es fordert auf, nicht blind der Masse zu folgen, sondern stattdessen einzugreifen und zu handeln – und das werden wir auch tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Dipl.-Ing.in Andrea Holzner. – Bitte, Frau Kollegin.