Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Nun liegen keine weiteren Wortmeldun­gen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. Ich bitte alle BundesrätInnen, ihre Plätze einzunehmen. Die Debatte war sehr kurz, da dürften einige die Zeit übersehen haben.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend eine Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2020.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerver­kürzung und -umgehung samt Protokoll.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch da stelle ich die Stimmeinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit an­genommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch da stelle ich die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.