19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Inter­nationale Steuervergütungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (COVID-19-Steuermaß­nahmengesetz – COVID-19-StMG) (1109/A und 492 d.B. sowie 10460/BR d.B. und 10502/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das COVID-19-FondsG, das Härtefallfondsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das 22. COVID-19-Gesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (COVID-19-Transparenzgesetz) (468 d.B. und 488 d.B. sowie 10503/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden (1112/A und 491 d.B. sowie 10461/BR d.B. und 10504/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabege­setz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden (1111/A und 493 d.B. sowie 10505/BR d.B.)

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden (1110/A und 494 d.B. sowie 10506/BR d.B.)

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 19 bis 23, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Be­richte, Herr Kollege.