15.37
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Unter den vorliegenden Tagesordnungspunkten 19 bis 23 werden zahlreiche Gesetze angepasst beziehungsweise geändert. Ich möchte nachfolgend auf einige Punkte näher eingehen.
Im Rahmen der Anpassungen, die durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz erfolgen, kommt es unter anderem zur Umsatzsteuersenkung auf einige Reparaturleistungen. Es geht dabei um Reparaturleistungen einschließlich Ausbesserungs- und Änderungsarbeiten betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche.
Ich finde, diese Umsatzsteuersenkung ist eine sehr gute Maßnahme, denn das leider weitverbreitete Konzept vom Wegwerfen und Neukaufen ist meiner Meinung nach weder ökologisch noch wirtschaftlich vertretbar. Bei einer Reparatur hingegen werden Ressourcen geschont und die heimische Wirtschaft unterstützt. Mit genau solchen Schritten kommen wir weg von der Wegwerfgesellschaft und näher hin zu einem nachhaltigeren Lebensstil.
Weiters wird der Umsatzsteuersatz auf Menstruationsartikel gesenkt. Das ist erfreulich, da es den Frauen Österreichs eine spürbare finanzielle Erleichterung verschafft. (Kopfschütteln der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Außerdem wird durch den ermäßigten Steuersatz endlich dem Fakt Genüge getan, dass Hygieneartikel dieser Art für Frauen kein Luxus sind und deren Gebrauch zum Alltag dazugehört.
Es ist außerdem erfreulich, dass die Mehrwertsteuersenkung auf 5 Prozent für besonders betroffene Branchen wie zum Beispiel die Gastronomie oder den Kulturbereich bis Ende 2021 verlängert wird.
Eine weitere wichtige Gesetzesanpassung kommt auch jenen Unternehmen in Österreich zugute, die unter der Coronapandemie sehr stark leiden: Es geht um die Einführung des Covid-19-Ratenzahlungsmodells für gestundete Abgaben. Dabei können die von der aktuellen Krise betroffenen Unternehmen ihre Abgabenrückstände an den Staat in Raten verteilt über drei Jahre zurückzahlen. Das unterstützt insbesondere die Unternehmen, die momentan besonders unter der wirtschaftlichen Situation leiden, und ermöglicht ihnen, ihre Schulden an den Fiskus in Raten zurückzuzahlen. Das soll die Zahlungsfähigkeit fördern und weitere Konkurse abwehren. Diese Maßnahme dient somit auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen, was gerade in der aktuellen Situation sehr wichtig ist.
Das KMU-Förderungsgesetz sowie das Garantiegesetz werden ebenfalls angepasst. Dabei kommt es vor allem zu Änderungen, durch die die Reisebüros unterstützt werden sollen. Die Reiseveranstalterbranche ist einer jener Wirtschaftszweige, die am meisten unter der momentanen Coronapandemie leiden. In Österreich arbeiten in dieser Branche rund 10 000 Menschen, und es ist wichtig, dass wir auch deren Arbeitsplätze bestmöglich absichern. Die österreichischen Reiseveranstalter bedürfen daher unserer vollen Unterstützung.
Bisher hat es einen großen globalen Reiseversicherer gegeben: Das war der in Deutschland ansässige Versicherer HDI Global. Dieses Unternehmen hat sich nun per 1. Dezember 2020 aus dem weltweiten Versicherungsmarkt zurückgezogen. Davon sind auch die Reiseveranstalter in Österreich betroffen. Da der Versicherungsmarkt derzeit nicht bereit ist, dieses Risiko für die Branche zu übernehmen, sieht diese gegenständliche Gesetzesvorlage nun vor, dass der österreichische Staat ein vorübergehendes System anbietet, um die Reiseveranstalter zu unterstützen. Mit dieser Maßnahme wird für eine zeitlich befristete Überbrückung die Grundlage für eine Insolvenzabsicherung über die ÖHT, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank, geschaffen.
Ohne diesen Insolvenzschutz für Kundengelder dürften die Reiseveranstalter keine Pauschalreisen mehr anbieten, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie den vollen Insolvenzschutz vorsieht. Aus diesem Grund ist diese Maßnahme besonders wichtig und daher zu begrüßen.
Die gegenständlichen Gesetzesvorlagen der Tagesordnungspunkte 19 bis 23 liegen zwar inhaltlich teilweise weit auseinander, aber sie alle haben denselben Zweck: Österreich gut durch diese Pandemie zu begleiten und fit für die Zukunft zu machen. Ich unterstütze diese Maßnahmen und werde daher diesen Gesetzesvorlagen meine Zustimmung erteilen.
Ich bringe nun noch einen Antrag zu Tagesordnungspunkt 22 ein:
Antrag
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 22, Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden“
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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(Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
15.43
Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Verhandlungsgegenstand eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz und das Elektrizitätsabgabegesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Ich darf nun Herrn Bundesrat Josef Ofner um seine Ausführungen bitten.